Verschreibungspflicht

Belgardt: „Pille danach“ ohne Rezept Karoline Schumbach, 04.02.2013 10:53 Uhr

Ohne Arzt: Notfallkontrazeptiva sollte es laut dem Präsidenten der Berliner Apothekerkammer, Dr. Christian Belgardt, ohne Rezept geben. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Rezeptpflicht der „Pille danach“ wird derzeit rege diskutiert. Der Präsident der Berliner Apothekerkammer, Dr. Christian Belgardt, hätte nichts gegen

eine rezeptfreie Abgabe des Notfallkontrazeptivums. Von Online-Anbietern, die das Präparat bereits heute ohne Arztbesuch verschicken, rät er allerdings ab.

Die Online-Ärzte von DrEd aus Großbritannien stellen gegen Gebühr neuerdings auch Rezepte für die „Pille danach“ aus. Die Abgabe erfolgt über die Versandapotheke Aporot.

Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) hat vor dem Express-Angebot gewarnt. Der Dienst sei zu teuer und die Lieferzeiten zu unsicher.

Dies findet auch Belgardt. Mit dem Angebot schaffe der Internetanbieter einen Umgehungstatbestand, der Patienten extra viel Geld koste, so der Kammerpräsident. Die Forderung der Gynäkologen, die Verhütung nicht aus den Händen der Ärzte zu geben, kann er allerdings nicht verstehen. Denn gerade im Notfall ist es für Frauen eine zähe Prozedur sich ein Rezept für die Pille zu besorgen, verbunden mit langen Wartezeiten und Klinikbesuchen.

Das Notfallkontrazeptivum sollte es laut Belgardt daher ohne Rezept geben. Schließlich handle es sich nicht um eine Abtreibungspille, sondern um ein Arzneimittel, dass bereits die Befruchtung verhindere. Allerdings sollten Apotheker, wie in anderen Ländern bereits üblich, ein Beratungsprotokoll führen müssen.

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hatte bereits 2003 empfohlen, Levonorgestrel-haltige Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

Das BMG hat das Votum allerdings bis heute nicht umgesetzt, obwohl es laut Bundesregierung „keine durchschlagenden Argumente gegen eine Entlassung aus der Verschreibungspflicht“ gibt. Zudem hätten Studien in Frankreich und Großbritannien gezeigt, dass sich eine rezeptfreie „Pille danach“ nicht negativ auswirke, hieß es in einer Antwort der Regierung auf die Kleine Anfrage der Linken im im August 2012. Aktiv geworden ist der Gesetzgeber allerdings nicht.

Auch die ABDA sieht keine pharmazeutischen Gründe, die gegen eine rezeptfreie „Pille danach“ sprechen: „Falls Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht entlassen wird, sind die Apotheker bereit, für die notwendige Beratung in der Apotheke Sorge zu tragen“, heißt es auf Nachfrage.