Im Bundesrat hat der Gesundheitsausschuss den Gesetzesantrag zum Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel vertagt. Dies bestätigte eine Sprecherin des Bundesrates gegenüber APOTHEKE ADHOC. Unter den Ländern bestehe bei der von Sachsen und Bayern vorgebrachten Initiative noch Beratungsbedarf, so die Sprecherin. Bei welchen Punkten noch Unklarheiten bestehen oder wie lange im Ausschuss über die Versandhandelseinschränkung diskutiert wurde, ist nicht öffentlich.
Der Gesetzesentwurf zur „Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß“ sieht eine Versandhandelsbeschränkung auf OTC-Arzneimittel vor. Apotheken soll in Ausnahmefällen erlaubt werden, nicht mobilen und älteren Patienten sowie Kunden, die weit von der nächsten Apotheke entfernt wohnen oder berufstätig sind, ihre Medikamente nach wie vor nach Hause zu liefern. Allerdings müssen die Boten laut Initiative pharmazeutisch geschultes Personal sein. Der Antrag kann auf Wunsch jedes Bundeslandes - nicht nur der Antragsteller - wieder auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzt werden.
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