Petitionsausschuss

ebay: 340 Fälle für den Bundestag

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Berlin -

Atavaquon gegen Malaria, Xeristar (Duloxetin) gegen Depressionen oder Nembutal (Pentobarbital): Auf Ebay lassen sich diese Präparate nach wie vor ganz einfach bestellen. Mehrere Tausend Rx-Medikamente würden über das Internet von Privatpersonen angeboten, schätzt der Verein „Freie Apothekerschaft“. Ihre Forderung dürfen die Apotheker nun bei einem Mitglied des Petitionsausschusses vortragen.

Mehr als 340 Fälle hat der Verein bislang entdeckt, in denen im Internet Rx-Medikamente von Privatpersonen angeboten würden. „Täglich kommen neue dazu“, heißt es. Angeboten würden etwa Antibabypillen, Blutdrucksenker oder Insuline, aber auch verschreibungspflichtige Tierarzneimittel. Manche Präparate überschritten seit mehr als einem Jahr das Mindesthaltbarkeitsdatum. Auch eine sachgemäße Lagerung könne nicht garantiert werden.

„Meine Frau hat es sich anders überlegt und benützt ein anderes Produkt“, heißt es von einem Ebay-Verkäufer, der den Nuvaring zur Empfängnisverhütung anbietet. Ein anderer Verkäufer versichert: „Ich benutze B12 schon sehr lange und kenne mich wirklich gut aus.“ Interessenten, „die sich nicht so auskennen“, empfiehlt er, sich die Depotwirkungen der Inhaltsstoffe anzusehen.

Das Produkt stamme aus einer türkischen Apotheke. „Dies darum, weil ich selber unter Depressionen leide und mir regelmäßig dieses Produkt spritze, in Deutschland ist diese Kombination zu kaufen nämlich sehr teuer und kostspielig auf Dauer“, schreibt der Verkäufer. Er versichert, man brauche keine Sorge haben, es sei ein Originalprodukt. Ein Beipackzettel sei auch dabei, nur eben auf türkisch.

In einer Petition, die vom 13. März bis zum 10. April auf der Seite des Deutschen Bundestages lief, forderten die Freien Apotheker vom Gesetzgeber, „das Anbieten und den Verkauf verschreibungspflichtiger und damit apothekenpflichtiger Arzneimittel durch Privatpersonen grundsätzlich und besonders auf Internetportalen per Gesetz eindeutig zu verbieten und unter Strafe zu stellen“.

Obwohl die Petition nur rund 1250 Unterzeichner fand und das Quorum nicht erreichte, darf der Verein sein Anliegen vortragen: Am 8. September empfängt Stefan Schwartze (SPD) vom Petitionsausschuss den Vereinsvorstand.

Die Apotheker sind optimistisch: „Die Hartnäckigkeit der Freien Apothekerschaft hat mittlerweile offenbar diverse Abgeordnete des Deutschen Bundestags überzeugt“, so der Verein. Diese setzten sich nun für eine deutliche Formulierung im Arzneimittelgesetz ein, um nicht nur Rx-, sondern auch OTC-Arzneimittel vom Verkauf durch Privatpersonen auszuschließen.

Der Verkauf von Arzneimitteln sei ausschließlich Apotheken vorbehalten und werde im Arzneimittelgesetz geregelt. „Leider scheint das Gesetz hinsichtlich Verkäufen von Privat an Privat wirkungslos zu sein“, hieß es in der Petition.

Anzeigen von Apothekern würden nach kurzer Zeit wegen angeblicher Geringfügigkeit eingestellt. Die Betreiber der Portale, oft außerhalb Deutschlands ansässig, könnten ebenfalls nicht haftbar gemacht werden. Lediglich die Staatsanwaltschaft Aurich hatte unlängst einen privaten Anbieter zu einer 750 Euro-Spende verurteilt.

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