BMG knöpft sich DrEd vor Benjamin Rohrer, 01.03.2013 10:00 Uhr
Seit knapp zwei Jahren stellen die Londoner Online-Ärzte von DrEd
Patienten aus Deutschland im Internet Rezepte aus. Ein Dienst, der sich
auf dünnem rechtlichen Eis bewegt: Hierzulande ist die Internetberatung
durch Ärzte verboten, in Großbritannien aber nicht. Die Unionsfraktion
hat nun eine Initiative gestartet, das Angebot zu stoppen, und das
Bundesgesundheitsministerium (BMG) gebeten, rechtliche Mittel zu prüfen.
Dort ist man auch nicht überzeugt von dem Internetdienst.
Nach Angaben eines DrEd-Sprechers haben bislang rund 15.000 Patienten die Online-Sprechstunde besucht. Der Dienst kooperiert mit der Versandapotheke Apo-Rot.
Bereits vor einem Jahr hatte das ZDF-Magazin „Frontal21“ über DrEd berichtet. Damals hatte das BMG klar gestellt, dass das Angebot nicht zulässig sei und Maßnahmen angekündigt. Bis heute ist allerdings wenig passiert in dieser Sache: DrEd hat sein Angebot inzwischen sogar ausgeweitet: Nach dem Ausfüllen eines Fragebogens können Frauen etwa die Pille danach im Internet bestellen.
Die Unionsfraktion hat das BMG daher gebeten, das Angebot rechtlich unter die Lupe zu nehmen. „Die Ausstellung von Rezepten über das Internet hat eine Vielzahl von Auswirkungen und ist mit dem deutschen Patientenschutz nicht vereinbar“, so Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU). „Hierzulande gibt es zu Recht die Verpflichtung, dass Ärzte ihre Patienten individuell und persönlich beraten und behandeln müssen.“
DrEd handelt aus Singhammers Sicht illegal: „Wenn ein deutscher Patient sich über das Internet an einen britischen Arzt wendet, besteht eine Kollision des in Deutschland geltenden Patientenschutzes mit britischem Recht.“
Die Bundesregierung habe zugesichert, sich dieses Themas anzunehmen und das weitere Vorgehen zu überprüfen.
Ein Sprecher des BMG bestätigte auf Nachfrage, dass sich die Juristen des Hauses derzeit mit dem Thema beschäftigten. Auch die Verfassungsressorts sind in die Prüfung eingebunden.
Dem Ministeriumssprecher zufolge ist das Problem mit DrEd allerdings nicht deutschlandspezifisch: „Die Frage müsste auch auf EU-Ebene besprochen werden.“ Schließlich sei es erlaubt, ausländische Rezepte in deutschen Apotheken anzugeben.