Beim Thema Apothekenhonorar sind Deutschlands Versandapotheker gespaltener Meinung. Das vom Vorstand des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) vorgestellte Vergütungsmodell fand auf der Mitgliederversammlung keine Mehrheit. „Wir haben uns auf kein Modell geeinigt“, sagt Verbandschef Christian Buse. Stattdessen warten die deutschen Versender erst einmal auf eine Entscheidung, ob die Preisbindung auch für die ausländische Konkurrenz gilt.
Ende Mai hatte Buse seinen Kollegen ein Vergütungsmodell präsentiert, nach dem Apotheker - neben dem Aufschlag von 3 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis - statt 8,10 Euro eine fixe Beratungspauschale von 2,50 Euro erhalten sollten. Über die zweite fixe Vergütungskomponente, einen sogenannnten „Apothekenzuschlag“ von maximal 4 Euro, sollten die Apotheker frei verfügen können. Laut Buse könnten mit einem solchen Modell „mehr wettbewerbliche Komponenten“ in die Preisgestaltung einfließen.
Doch offenbar wollen die rund 30 Mitglieder erst einmal abwarten, gegen wen sie künftig im Wettbewerb antreten müssen. Während sich viele niedergelassene Apotheker durch Höchstpreise und Rx-Boni benachteiligt sehen, fühlen sich Buse und seine Kollegen seit jeher diskriminiert gegenüber den niederländischen Versendern.
Das Urteil des Gemeinsamen Senats zur Preisbindung ausländischer Versandapotheken sei „von großer Bedeutung“, so Buse. Ob der BVDVA im Falle einer entsprechenden Entscheidung weiter nach Höchstpreisen strebt, ist laut dem Verbandschef derzeit völlig offen: „Dann wird eine neue, offene Diskussion entstehen. Am Ende entscheidet die Mehrheit der Verbandsmitglieder.“
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