Apothekenhonorar

Versandapotheker wollen 2,50 statt 8,10 Euro

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Deutschlands Versandapotheker haben es nicht leicht. Denn anders als ihre formal niederländischen Kollegen müssen sie sich an die hierzulande geltenden Preisvorschriften halten. Seit Jahren fordert der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) daher, dass in der Arzneimittelpreisverordnung Höchst- statt Festpreise für Rx-Medikamente eingeführt werden. Auf der Mitgliederversammlung in Berlin will der Verband Ende Mai einen konkreten Vorschlag ausarbeiten.

BVDVA-Chef Christian Buse hat nach Informationen von APOTHEKE ADHOC bereits ein Modell zur Dikussion gestellt. Wie bislang sollen die Apotheken eine Marge von 3 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis (AEK) sowie eine fixe Pauschale erhalten. Letztere soll aber künftig nicht mehr bei 8,10 Euro, sondern nur noch bei 2,50 Euro liegen. „Preis-Dumping-Blocker“ nennt Buse die Beratungspauschale, die alle Apotheken kassieren müssen.

Darüber hinaus soll es einen Beratungszuschlag von bis zu 4 Euro geben. Wie viel die Apotheken tatsächlich kassieren, können sie im Rahmen des Preiskorridors eigenständig festlegen. Das Rabattverbot für Rx-Arzneimittel soll dafür gekippt werden. Auch Kassenabschlag und Zuzahlung sollen laut Modellvorschlag entfallen. In Härtefällen sollen die Kassen den Beratungszuschlag für ihre Versicherten übernehmen.

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