Versandapotheken

Hartmann: Botendienst statt DocMorris-Automat

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Berlin -

Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) hat den geplanten Aufbau eines Arzneimittelautomaten durch die niederländische Versandapotheke DocMorris in Baden-Württemberg kritisiert. Es gebe bessere Wege, um die flächendeckende Landversorgung zu sichern, sagte Verbandschef Dr. Stefan Hartmann.

Laut Hartmann ist der Plan von DocMorris der falsche Weg. Stattdessen könnten rechtlich freigiebigere Möglichkeiten für Rezeptsammelstellen bei der flächendeckenden Arzneimittelversorgung auf dem Land helfen. Derzeit dürfen Sammelstellen nur nach Erlaubnis durch eine Behörde und etwa nicht in Gewerbebetrieben wie Einzelhandelsgeschäften, Gastwirtschaften und Supermärkten sowie ebenfalls nicht in Arztpraxen eingerichtet werden. Noch wirksamer sei es, wenn Kooperationsapotheken untereinander ihren Botendienst weiter ausbauten, so Hartmann. Gerade regionale Verbünde könnten dabei helfen, ohne sich juristisch angreifbar zu machen.

Der Plan von DocMorris entspreche einer „Apotheke light“. Die ABDA müsse dieser Version eine klare rechtliche und politische Absage erteilen, fordert Hartmann. In Politik, Öffentlichkeit und der Tagespresse würden solche Konzepte gerne aufgenommen, da es um die flächendeckende Versorgung auf dem Land gehe. Bereits Apothekenbusse seien bei Teilen der Politik auf Wohlwollen gestoßen.

Im Sommer will DocMorris in einer leerstehenden Apotheke in der Gemeinde Hüffenhardt einen Arzneimittelautomaten aufstellen. Kunden sollen in einem schalldichten Videoterminal Kontakt zum pharmazeutischem DocMorris-Personal aufnehmen können, das von Heerlen in den Niederlanden aus Patienten berät.

Nach Prüfung des Rezepts sollen die Medikamente automatisch ausgeben werden. Der Automat wird laut DocMorris rund 8000 Packungsplätze sowie einen gekühlten Bereich haben. Ausgegeben werden OTC- und Rx-Präparate. Ein Mitarbeiter vor Ort soll das System erklären. Details will die Tochter von Zur Rose nicht verraten.

Die Gemeinde wird die Räume an die Zur Rose-Tochter vermieten und auf eigene Kosten herrichten. Die Wände müssten gestrichen werden; außerdem soll ein neuer Boden verlegt werden, der für die Aufstellung des Arzneimittelautomaten geeignet ist. Eigenes Geld will die Gemeinde nicht in den Automaten investieren.

Beim Apothekerverband geht man davon aus, dass es zum Rechtsstreit kommen wird. Insbesondere die Vorschrift, dass dem Apotheker das Rezept im Original vorliegen muss, lasse sich nicht umgehen. „Das wäre nicht zulässig.“ Die ABDA hält sich mit Stellungnahmen zurück: „Wir haben große Zweifel, dass das rechtlich zulässig ist“, sagte ABDA-Sprecher Reiner Kern. Die rechtliche Prüfung obliege aber dem Regierungspräsidium in Karlsruhe. Dort war Anfang der Woche noch kein Antrag eingegangen.

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