Die politische Debatte um den Versandhandel geht in die nächste Runde. Gleich zwei Anträge stehen im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 25. März zur Diskussion. Die FDP fordert ein Verbot von Pick up-Stellen, die Linksfraktion sogar ein generelles Rx-Versandverbot. Derzeit läuft das Stellungnahmeverfahren der Verbände und Sachverständigen. Während die Apothekerverbände beiden Anträgen zustimmen, kämpfen die Versandapotheken um den Rx-Versand. Gegen Pick up-Stellen sind die Versender allerdings auch.
Einigkeit besteht über den Antrag der FDP: Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, der Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) und der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) lehnen die Abholstellen in Drogeriemärkten durchweg ab.
Die ABDA sieht darin eine „Trivialisierung des Arzneimittels“ sowie „die langfristige Relativierung der Apothekenpflicht“. Mit der „dm-Entscheidung“ des Bundesverwaltungsgerichts könnten Arzneimittel in beliebigen Gewerbebetrieben abgegeben werden.
Auch der BVDA befürchtet eine Verwischung der Grenzen zwischen Apotheken und Drogeriemarkt: „Offenbar wird versucht, den Verbrauchern zu suggerieren es handele sich um eine neue Form der „Light-Apotheke“.
Überraschend ist die Stellungnahme des BVDVA zum Verbot von Pick up-Stellen: Dem Antrag der FDP sei „uneingeschränkt zuzustimmen“. Ansonsten sei das vom Gesetzgeber geschaffene Berufsbild des Apothekers der Erosion ausgeliefert, argumentieren die Versender. Arzneimittel als besonderes Gut sollten nach Ansicht des BVDVA nicht unkontrolliert an Kiosken und Tankstellen abgegeben werden. Möglicherweise wollen sich die deutschen Versandapotheken mit einem Pick up-Verbot schlichtweg die niederländische Konkurrenz vom Hals halten, die sich in den Drogeriemärkten dm und Schlecker breit gemacht hat.
Ein generelles Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneitmittel lehnen BVDVA sowie der europäische Verband der Versandapotheken (EAMSP) ab: Der Versandhandel habe bislang keine sicherheitsrelevanten Probleme aufgeworfen, argumentieren die Verbände. Zudem hat sich dem BVDVA zufolge Zahl und Umsatz der deutschen Präsenzapotheken in den vergangenen drei Jahren erhöht. Der Versandhandel gefährde demnach die Existenz der öffentlichen Apotheke nicht. Darüber hinaus hält der BVDVA - gestützt auf ein Gutachten des Juristen Professor Dr. Christian Koenig - ein Rx-Versandverbot für rechtlich unzulässig.
Die ABDA hält dagegen, dass ein Verbot juristisch unbedenklich wäre, „da es im Einklang mit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs“ stehe. Die Regierung sollte deshalb „den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß zurückführen“. Sollte ein Pick up-Verbot ausbleiben, ließen sich so die negativen Auswirkungen zumindest auf den OTC-Bereich beschränken, argumentiert die ABDA.
Der BVDA gibt zu bedenken, dass eine Einschränkung des Versandhandels nicht dazu führen dürfe, „illegalen, ausländischen Arzneifälschern Tür und Tor“ zu öffnen. Trotzdem spricht sich auch der BVDA für ein Rx-Versandverbot aus. Zugelassene Versandapotheken sollten von einer Bundesbehörde ein einheitliches Prüfsiegel erhalten.
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