Die Entscheidung des Gemeinsamen Senats zu Rx-Boni ist noch druckfrisch, da muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut mit dem Thema befassen: Am 8. Mai verhandeln die Karlsruher Richter das Bonusmodell der Versandapotheke Mycare. Die jetzt zu klärende Frage zur Bagatellgrenze hatte der BGH in früheren Entscheidungen zu Rx-Boni offen gelassen.
Mycare hatte den Kunden einen Rabatt von 1,50 Euro pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel geboten. Der Betrag wurde entweder mit der Zuzahlung verrechnet oder als OTC-Gutschein gewährt. Die Wettbewerbszentrale hatte darin einen Verstoß gegen die Preisbindung gesehen und Mycare verklagt.
Vor dem Landgericht Dessau und dem Oberlandesgericht Naumburg hatte die Versandapotheke jeweils verloren. Im Mai verhandelt nun der BGH über die Revision. Mycare übernimmt bei Rezepteinsendungen derweil nur noch das Porto und bietet den Bonus nicht mehr an.
Die Karlsruher Richter hatten sich bereits im Herbst 2010 in sechs Verfahren mit Bonustalern und sonstigen Rx-Rabatten befasst. Damals entschied der BGH, dass Preisnachlässe von einem Euro wettbewerbsrechtlich zulässig sind, fünf Euro pro Rezept hingegen zu viel.
Allerdings konnte der Bereich zwischen diesen Beträgen nicht exakt festgelegt werden, da der BGH jeweils nur in der Sache entscheiden kann. Offen ist deshalb ebenfalls, ob der Maximalrabatt pro Rezept oder pro Arzneimittel gilt. In dieser Grauzone bewegen sich seit der BGH-Entscheidung zahlreiche Apotheken – nun steht erneut eine höchstrichterliche Klärung an.
Parallel dazu laufen bereits mehrere berufsrechtliche Verfahren gegen Apotheken, die ihren Kunden Boni gewähren. Denn der BGH hatte auch betont, dass jeder noch so geringe Rx-Bonus ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung bleibe, der von der Aufsicht auch geahndet werden könne.
Hier wurde in mehreren Folgeverfahren die Frage aufgeworfen, ob die Behörden beim Einschreiten nicht ebenfalls die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle im Auge behalten müssten. Das Thema wird die Justiz also noch eine Weile befassen – vermutlich auch nach einer neuerlichen Entscheidung des BGH.
Eine Frage ist dagegen geklärt: Der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte hat entschieden, dass sich auch ausländische Versandapotheken an die deutschen Preisvorschriften halten müssen. Der Senat hat jetzt seine Begründung zum Beschluss von 22. August 2012 vorgelegt. Zumindest hohe Rx-Boni sind damit allen Apotheken verboten.
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