AMG-Novelle

Versand frei für Tierarznei

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Die Bundesregierung will den Versandhandel mit OTC-Arzneimitteln für Haustiere erlauben. Eine entsprechende Änderung sieht der „Entwurf eines 15. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes“ vor. Demnach dürfen nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel für Tiere, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, von Versandapotheken künftig an Tierhalter abgegeben werden.

Die Öffnung soll auch auf den Versand aus anderen Mitgliedsstaaten ausgedehnt werden. Künftig soll es Tierhaltern zudem möglich sein, bei der Einreise nach Deutschland Arzneimittel zu importieren, die dem Bedarf des mitgeführten Tieres entsprechen.

Mit der Ausnahmeregelung werde einer Beschwerde der EU-Kommission Rechnung getragen, heißt es in dem Entwurf. Im Juli 2009 wollte die Generaldirektion Unternehmen und Industrie von der Bundesregierung wissen, wie sie das generelle Versandhandelsverbot für apothekenpflichtige Tierarzneimittel rechtfertigt.

Noch im September hatte Berlin die Regelung aus Gründen des Gesundheits-, Tier- und Verbraucherschutzes verteidigt. Nachdem sich die Kommission mit der Stellungnahme nicht zufrieden gegeben hatte, lenkte die Bundesregierung schließlich im Oktober ein und teilte Brüssel mit, die entsprechenden Vorschriften im Rahmen des regulären Gesetzgebungsverfahrens zu ändern.

Da sich das aktuelle AMG-Änderungsgesetz ausschließlich mit Tierarzneimitteln beschäftigt, liegt die Federführung beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Derzeit befindet sich die Novelle in der Ressortabstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium. Ende des Jahres soll die Gesetzesänderung in Kraft treten.

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