In wenigen Tagen endet die Pilotphase für die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN). Doch das Projekt geht in die Verländerung, wie eine Sprecherin der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Sachsen erklärt.
Wie geht es mit ARMIN aktuell weiter?
Zum 31. März 2022 endet die Laufzeit von ARMIN formal. Für eine Übergangszeit von einem weiteren Quartal – bis zum 30.06.2022 – kann das Projekt fortgeführt werden. Die Projektpartner haben eine Fortgeltung der Vertragsinhalte inklusive der Bereitstellung der IT-Infrastruktur des Medikationsplanservers und Weiternutzung der ARMIN-Medikationspläne vereinbart. Erst dann endet auch die praktische Umsetzungsphase.
Was bedeutet die Fortgeltung des Vertrages für das 2. Quartal 2022?
Die Regelungen zur Teilnahme, die Abrechnung und Vergütung für Leistungen der ARMIN-Vertragsinhalte gelten bis zum bis zum 30. Juni 2022 weiter. Eine Voraussetzung ist jedoch, dass das die Praxisverwaltungssoftware die Vertragsfortgeltung unterstützt. Das bedeutet dass, die IT-Vertragsschnittstellen S3C mit den Modulen S3C-AM, S3C-MP und S3C-VD für die Umsetzung von ARMIN in Sachsen beziehungsweise Thüringen weiterhin verfügbar sind. Für die Mehrzahl der Anbieter von Praxisverwaltungssystemen mit ARMIN-Umsetzung ist unserer Kenntnis nach die Verfügbarkeit im 2. Quartal gegeben.
Ausblick nach vorn: Wie geht es mittelfristig nach dem 30. Juni 2022 weiter?
Eine wissenschaftlich unabhängig durchgeführte Evaluation bestätigt uns die positiven Effekte unseres Projektes. Detaillierte Ergebnisse werden im Sommer 2022 veröffentlicht.
Die ARMIN-Projektpartner möchten auch nach Beendigung des Modellvorhabens ihrer Vorreiterrolle gerecht werden und setzen sich auf Bundesebene dafür ein, dass der elektronische Medikationsplanaustauch über Sektorengrenzen hinaus entwickelt und Grundlage für ein erweitertes Medikationsmanagement sein wird.
Sofern diese Anstrengungen erfolgreich sind, kann es für ARMIN eine Anschlussvereinbarung geben. Neben einer Ausweitung des Patientenkreises über die AOK Plus-Versicherten hinaus würden perspektivisch auch weitere Leistungserbringer – zum Beispiel Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser – von der Zugriffsmöglichkeit auf den neuen eMedikationsplan profitieren. Die gemeinsame Nutzung eines einheitlichen elektronischen Medikationsplanes könnte so Teil des Versorgungsalltags werden. Wir hoffen, dass uns die Implementierung in die Regelversorgung gelingt.
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