Verhandlung zu Holland-Boni am 22. August Alexander Müller, 25.07.2012 08:31 Uhr
In dem Verfahren um die Rx-Boni ausländischer Versandapotheken rückt die Entscheidung näher: Der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte hat die mündliche Verhandlung auf den 22. August angesetzt. Es geht um die Grundsatzfrage, ob die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) auch für ausländische Versandapotheken gilt, wenn diese an Kunden in Deutschland liefern.
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte 2008 und 2009 in zwei Verfahren um die niederländische Versandapotheke DocMorris entschieden, dass die Preisbindung nicht gilt. In den Verfahren ging es jedoch um den Anspruch der Celesio-Tochter auf die Rückerstattung der Herstellerabschläge.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich im Herbst 2010 dagegen konkret mit der Frage befasst, ob die AMPreisV für die ebenfalls niederländische Europa Apotheek Venlo (EAV) gilt. Aus Sicht des BGH dürfen auch ausländische Versandapotheken nicht von der Preisbindung befreit werden, weil sonst die deutschen Apotheken benachteiligt würden. Es gelte das „Marktortprinzip“, so der BGH zur Begründung.
Dieses Urteil konnten die Karlsruher Richter jedoch nicht fällen, weil sich zwei oberste Bundesgerichte in einer Rechtsfrage nicht widersprechen dürfen. Der Fall musste deshalb dem Gemeinsamen Senat zur Entscheidung vorgelegt werden. Seit rund anderthalb Jahren wurden Schriftsätze ausgetauscht, nun soll es endlich zu einer Entscheidung kommen.
Der Senat setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden des BGH, des BSG, des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) sowie zwei Beisitzer von den beteiligten Senaten – in diesem Fall also BGH und BSG.
Mündliche Verhandlungen vor dem Gemeinsamen Senat sind extrem selten, in den vergangenen zehn Jahren gab es überhaupt keine. Dem Vernehmen nach hatte sich die Europa Apotheek gewünscht, dass nicht nach Aktenlage entschieden wird.
Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber einen Fingerzeig gegeben. Mit der AMG-Novelle sollen ausländische Versandapotheken der Preisbindung unterstellt werden. Rx-Boni wären dann bis zu einem Euro möglich. Der BGH hatte gegen geringwertige Rabatte wettbewerbsrechtlich keine Einwände. Die ausländischen Versandapotheken haben bereits angekündigt, nicht nachzugeben. Sie wollen weiter höhere Boni gewähren, sich notfalls verklagen lassen und das Verfahren vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen.