Schadenersatzklage

Ex-ABDA-Sprecher streitet vor Gericht Alexander Müller, 21.05.2014 15:28 Uhr

Berlin - 

Mit der Suche nach einem neuen Pressesprecher hatte man sich bei der ABDA Zeit gelassen. Schließlich war Sven Winkler vor fast einem Jahr nach einer heißen Debatte um seine Person gar nicht erst zum Dienst angetreten. Möglicherweise ist der Fall für die ABDA noch nicht abgeschlossen: Winkler klagt gegen eine Apothekerin, die öffentlich Vorwürfe gegen ihn erhoben und damit die Diskussion ausgelöst hatte. Der Fall wird heute beim Landgericht München I verhandelt.

Die ABDA hatte Winkler am 29. April 2013 als neuen Pressesprecher vorgestellt. Am 1. Mai sollte dieser die Leitung der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit übernehmen. Unter einem Beitrag von APOTHEKE ADHOC zu Winklers Berufung äußerte sich eine Apothekerin kritisch über dessen Ausscheiden bei seinem früheren Arbeitgeber, dem Helmholtz-Zentrum München.

Die erhobenen Vorwürfe wies Winkler zurück. Dennoch verkündete die ABDA am 2. Mai, dass Winkler die Stelle nicht antreten werde. Aufgrund der öffentlich geführten Diskussion sei ein fairer Start nicht mehr möglich, hieß es damals zur Begründung aus der Jägerstraße. Nachfragen wurden abgewiesen – in der Jägerstraße wollten sich die Verantwortlichen überhaupt nicht mehr zu der Personalie äußern.

Jetzt könnte das Thema die ABDA wieder einholen: Winkler klagt gegen die Apothekerin nicht nur auf Unterlassung der Äußerungen, sondern auch auf Schadensersatz. Beziffert wurde dieser Anspruch einer Gerichtssprecherin zufolge noch nicht.

Die Schadensersatzansprüche dürften sich auf die letztlich ausgebliebene Anstellung bei der ABDA beziehen. Das Gericht hat hierzu aber bislang keine konkreten Angaben gemacht. Zunächst solle festgestellt werden, ob überhaupt eine Schadensersatzpflicht bestehe, so die Sprecherin. Dazu werden in München heute Zeugen zum Grund der „unstreitig seitens des Arbeitgebers des Klägers ausgesprochene Kündigung“ vernommen.

Bislang nicht veröffentlicht wurde, welche Vereinbarung die ABDA seinerzeit mit Winkler getroffen hatte. Diese Fragen könnte das Landgericht interessieren, wenn es Schadenersatzansprüche prüft. Die Entscheidung sei nach einem Gespräch getroffen worden, das Winkler mit Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geführt habe, hieß es damals aus der Jägerstraße.

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt bezeichnete die Angelegenheit später als „saublöde Geschichte“: Er bedauere sehr, dass „in aller Öffentlichkeit eine Diskussion über einen Menschen geführt wurde, der für uns arbeiten wollte und der jetzt beschädigt ist“. In der zur Verfügung stehenden Zeit habe man die Vorwürfe aber nicht ausräumen können. „Daher haben wir uns gemeinsam entschieden, das Arbeitsverhältnis nicht aufzunehmen.“