Engelen: Beratungsbonus für Erstverordnung Carolin Bauer, 19.03.2014 13:07 Uhr
Die ABDA will mit alternativen Vergütungsmodellen neue Einnahmequellen schaffen. In Sachsen und Thüringen steht das Modellprojekt ARMIN (ABDA/KBV-Modell) in den Startlöchern. Auch eine Vergütung der komplexen pharmazeutischen Beratung ist im Gespräch. Nordrheins Kammerpräsident Lutz Engelen fordert, dass Apotheken auch für die Beratung bei Erstverordnungen einen Bonus erhalten.
Patienten müssten bei der ersten Verordnung viel intensiver beraten werden, sagt Engelen. In den Apotheken steige dadurch der Arbeitsaufwand. In diesen Fällen sei ein Extrahonorar nur fair. Ein generelles Beratungshonorar lehnt der Kammerpräsident aber ab. Vielmehr fordert er, das bereits in den Niederlanden angewandte Modell auch für Deutschland zu prüfen.
Wie die Praxis konkret aussehen könne, müsse noch entscheiden werden, so Engelen. Wichtig sei, dass Erstverordnungen in der Apotheke erkannt würden. Dazu könne der Arzt beispielsweise auf dem Rezept einen Vermerk hinterlassen. „Das wäre die charmanteste Lösung.“ Auch ein gemeinsamer Datenpool wie in den Niederlanden sei vorstellbar.
Die Höhe des Bonus könne ebenfalls an das Modell in den Niederlanden angelehnt werden, so Engelen. „Die Kostenfaktoren sind sicherlich vergleichbar.“ Wie hoch der Bonus letztlich ausfallen werde, müsse allerdings genau errechnet werden.
In den Niederlanden erhalten Apotheker seit Jahren bei Erstverordnungen ein zusätzliches Honorar von 6 Euro pro Medikament. Der Bonus kann auch geltend gemacht werden, wenn das gleiche Medikament zuletzt vor mehr als zwölf Monaten verschrieben wurde.
Bei der Umsetzung sieht Engelen die ABDA in der Pflicht: Der Beratungsbonus müsse in den Gremien diskutiert und in den Forderungskatalog mit aufgenommen werden. Bei ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hat er laut eigenen Angaben am Rande des Treffens der Bundesapothekerkammer (BAK) gestern in Berlin bereits für seinen Vorschlag geworben.
In der Jägerstraße hatte man bereits im August ein Honorar für Leistungen auf die Agenda gehoben, die nicht direkt an die Packung geknüpft sind. Dabei ging es etwa um die ausführliche Beratung von Spezialfällen wie bei Polymedikationen. Eine Zwangsberatung soll es aber nicht geben.
APOTHEKE ADHOC Umfrage
Bonus bei Erstverordnungen? Jetzt abstimmen »