Der Wettlauf ist eröffnet: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Forschungsprojekt zum Apothekenhonorar öffentlich ausgeschrieben. Der Auftrag: „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“. Die ABDA soll den Wissenschaftlern beratend zur Seite stehen.
In dem Forschungsvorhaben soll ein allgemein anerkanntes theoretisches Konzept bestehend aus Datengrundlage, Berechnungs-, Simulations- und Analysemethoden erarbeitet werden. Damit soll geprüft werden können, ob und in welchem Ausmaß Änderungen „aller in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge für verschreibungspflichtige Arzneimittel“ nötig sind. Auch die wirtschaftlichen Folgen und die praktische Anwendung des Konzeptes sollen untersucht werden.
Ziel des Projektes ist es auch, eine aktualisierbare Datengrundlage zu erstellen, die „mit vertretbarem Aufwand durch das BMWi (oder von diesem beauftragten Dritten) fortgeschrieben werden“ kann. Darüber hinaus sollen auch alternative Berechnungswege für die Anpassung der einzelnen Preise und Preiszuschläge dargestellt werden. Dabei soll von den bestehenden Preisregelungen ausgegangen werden. Tierarzneimittel sind ausgenommen.
Im Einzelnen sollen die gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen erfasst und die zur Anpassung der Preise nötigen Daten erhoben werden. Zunächst soll der Datenbedarf „einschließlich gebotener Differenzierung“, wie etwa Größenklassen oder Lage, ermittelt und eine Ist-Analyse durchgeführt werden. Dabei sollen Datenlücken identifiziert und ein Konzept zu ihrer Schließung vorgelegt werden. Anschließend sind die Methoden auszuwählen und die Daten zu generieren.
Die Laufzeit des Projektes ist auf 18 Monate angelegt. Bis Mitte Dezember können Forschungseinrichtungen ihr Gebot abgeben, bis spätestens Mitte März soll der Zuschlag erteilt werden. Bei der Vergabe sollen drei Kriterien berücksichtigt werden: Qualität und Kompetenz des Anbieters sind mit 40 Prozent am wichtigsten, dahinter folgen zu je 30 Prozent die Zweckmäßigkeit der Leistung und der Preis.
Bewerben können sich auch internationale Arbeitsgemeinschaften und Kooperationen. Von den Forschern werden maximal drei Zwischenberichte, ein Endbericht und eine separate Kurzfassung des Schlussberichts erwartet.
Zu dem Projekt soll ein begleitender Beirat eingerichtet werden, „in welchem die betroffenen Ressorts und Verbände eingebunden werden“. Der Vorsitz soll beim BMWi liegen. Die Aufgabe dieses Beirates soll sein, das Forschungsprojekt beratend zu begleiten. Geplant sind regelmäßige Sitzungen des Beirates, die etwa alle drei Monate in Berlin stattfinden sollen. Dann sollen die Wissenschaftler zum Stand des Projektes berichten.
Mit dem beauftragten Gutachten will das BMWi eine „belastbare und gesicherte Datenbasis“ schaffen, bevor eine Entscheidung über eine Anpassung der AMPreisV getroffen wird. In der Vergangenheit seien lediglich einzelne Preisregelungen überprüft und angepasst worden; eine zeitgleiche Überprüfung aller in der AMPreisV geregelten Preiszuschläge und Preise zu einem bestimmten Stichtag im Rahmen einer Revision der Verordnung sei bisher jedoch nicht erfolgt, erklärte ein Ministeriumssprecher Anfang Oktober.
In der AMPreisV ist jedoch nicht nur das Fixhonorar geregelt, sondern auch die 3-Prozent-Marge sowie die Aufschläge für Großhändler und Tierärzte bei Fertigarzneimitteln. Auch die 26 Cent für die Dokumentation bei der Abgabe von Betäubungsmitteln (BtM), die Zuschläge für Zubereitungen und die Abgabe von Stoffen sind in der AMPreisV hinterlegt. In der Verordnung ist auch die Ausnahme für die Abgabe von Teilmengen aus Fertigarzneimitteln verankert, die zuletzt Rabatte von Herstellern an verblisternde Apotheken rechtfertigte und derzeit vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geprüft wird.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte das Vorgehen des BMWi auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf als „Verzögerungstaktik und Verwaltungshandeln“ kritisiert, da alle Daten geliefert worden seien. Schmidt kündigte an, die Ausschreibung abzuwarten und anschließend zu prüfen, ob ein eigenes Forschungsvorhaben begonnen werden müsse. Die Apothekerschaft müsse darauf vorbereitet sein, dass das Forschungsvorhaben des Ministeriums nicht in der erwarteten Neutralität ausfalle.
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