Apothekenhonorar

ABDA verzichtet auf höheres Fixum

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Berlin -

Die ABDA fordert seit Jahren eine regelmäßige Anpassung des Fixhonorars. Doch nun wird dieser Wunsch aufgegeben – zumindest erst einmal und aus gutem Grund, wie es in dem ABDA-Rundschreiben „Einblick“ heißt. Kurz gesagt sieht man keine Chance auf Erfolg. Schlimmstenfalls könnte das Honorar sogar gekürzt werden.

Honorare zu verhandeln sei – besonders mit Beteiligung zweier Ministerien – keine ganz einfache Sache, erklärt die ABDA. Weil eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) grundsätzlich zustimmungspflichtig sei, seien aber auch die Länder involviert. „Dazu muss man wissen: Zustimmungspflichtige Gesetze meidet ein Großkoalitionär in dieser Wahlperiode wie der Teufel das Weihwasser“, heißt es weiter.

Das liege daran, dass sich die Bundesländer ihre Zustimmung grundsätzlich „erkaufen“ würden. „Wer also ein zustimmungspflichtiges Gesetz durch den Bundesrat bringen will, muss Pakete schnüren – und immer Federn lassen“, so die ABDA.

ABDA-Geschäftsführerin Claudia Korf erklärt: „Die AMPreisV gilt deshalb als heiße Kartoffel.“ Die Politik habe vor diesem Hintergrund wenig Interesse, etwas zu ändern. Dies bedeute nicht, dass dieser Weg nicht gangbar sei. Man müsse nur auf eine günstige Konstellation warten. Die könne sich ergeben, wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) doch noch ein zustimmungspflichtiges Gesetz vorlege oder der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Gültigkeit der AMPreisV für ausländische Versandhändler entscheide.

Der ABDA ist aber auch die letzte Anpassung im Jahr 2012 noch in Erinnerung: Die Rechenmethodik, die das Bundeswirtschaftsministerium damals genutzt habe, gelte auch heute noch. Sie sehe vor, von dem tatsächlichen Anpassungsbedarf aufgrund von Kostensteigerungen den „Anstieg des Rohertrags“ abzuziehen. „Da der Umsatz in einer typischen Apotheke aber zuletzt deutlich gestiegen ist, weil der Umsatz stärker steigt als die Kosten, würde es nach der Logik des Wirtschaftsministeriums heißen: Das Apotheken-Fixum muss sinken“, erklärt die ABDA.

Deshalb habe der Deutsche Apothekerverband (DAV) beschlossen, die Erhöhung des Fixums zunächst nicht an erster Stelle auf der politischen Agenda zu führen. „Erst brauchen wir die Sicherheit einer regelmäßigen Überprüfung und eine neue Rechenmethodik, die den Apotheker angemessen entlohnt und einen Spielraum für Lohnerhöhungen der Beschäftigten schafft“, so Korf.

Die ABDA konzentriert sich stattdessen auf eine Anpassung für den Nacht- und Notdienstfonds. Der Beitrag soll von 16 auf 20 Cent pro Packung steigen, da die 2012 zugesagten 120 Millionen Euro nicht erreicht worden seien. Außerdem fordert die ABDA eine Anpassung der Dokumentationsgebühren für Betäubungsmittel (BtM) von 26 Cent auf 2,94 Euro. Für Rezepturen soll künftig auch das Fixhonorar gezahlt werden. „Diese Forderungen spielen wir auf allen Kanälen, auf Bundes- wie auch auf Landesebene“, sagte Korf.

Aber auch neue Vergütungsformen stehen auf der Agenda: Der Beruf wandle sich und auch die Leistungen der Apotheken veränderten sich, so Korf. „Die Frage ist, ob ein letztlich auf Abgabe von Arzneimitteln basierendes Honorarsystem auf die Dauer zukunftsfest ist.“

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