Parenterale Rezepturen

Vergabekammer: Zyto-Ausschreibung ist rechtmäßig APOTHEKE ADHOC, 30.04.2010 15:58 Uhr

Berlin - 

Die Zytostatika-Ausschreibung der AOK Berlin-Brandenburg ist nach Ansicht der Vergabekammer des Bundes rechtmäßig. Einige Apotheken hatten gegen die Ausschreibung geklagt und die Frage gestellt, ob der Abschluss von exklusiven Selektivverträgen mit den übrigen Bestimmungen des Sozial- und Arzneimittelrechtes vereinbar ist. Darüber hinaus wurden die Kalkulationsgrundlagen für die Abgabe der Angebote angefochten. Bereits in der vergangenen Woche hatte die Vergabekammer Brandenburg drei Anträge zurückgewiesen.

Gegen diese Entscheidungen haben einzelne Apotheken bereits sofortige Beschwerde beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. In einem weiteren Verfahren hatten sich nach Angaben der AOK der Deutsche Apothekerverband, der Berliner Apothekerverein und ein Berliner Apotheker an das Sozialgericht Berlin gewandt, um durch eine Eilentscheidung das Verfahren stoppen zu lassen. Das Sozialgericht hatte den Antrag als unzulässig abgewiesen.

Die AOK sieht sich bestätigt. „Die für uns positiven Entscheidungen der Vergabekammern und des Sozialgerichts stellen einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum Abschluss der exklusiven Versorgungsverträge dar“, sagte Dr. Sabine Richard, Leiterin des Unternehmensbereiches Arzneimittel bei der Kasse. Die Ausschreibung sei bei den Apothekern auf großes Interesse gestoßen. Derzeit prüfe die AOK die zahlreichen Angebote. Bis zur Entscheidung aller Nachprüfungsverfahren dürfen jedoch keine Zuschläge erteilt werden.

Die AOK hatte im Januar die Versorgung mit parenteralen onkologischen Zubereitungen ausgeschrieben. Bis Mitte April konnten die Apotheken ihre Angebote für die insgesamt 13 Losgebiete in Berlin einreichen. Die Selektivverträge sollen am 1. Juli starten.