Parenterale Rezepturen

Vergabekammer stoppt AOK-Ausschreibung

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Die Vergabekammer des Landes Brandenburg hat die Ausschreibung der AOK Berlin-Brandenburg zur Belieferung onkologischer Praxen mit parenteralen Rezepturen vorläufig gestoppt. Mit dem heutigen Beschluss wurde der Kasse vorläufig untersagt, in diesem Verfahren eingehende oder bereits eingegangene Angebote zu öffnen.

Eine Berliner Apotheke hatte gegen die Ausschreibung geklagt. Die Vergabekammer sollte klären, ob es sich bei Zytostatika-Versorgung überhaupt um eine ausschreibungsfähige Leistung handle. Kritisiert wurden außerdem für das Vergaberecht untypische Vertragsregeln sowie die Laufzeit der Verträge. Der klagende Apotheker äußerte gegenüber der Vergabekammer den Verdacht, dass es sich nicht um eine echte Ausschreibung handele, die AOK vielmehr nur eine Preisabfrage machen wolle.

Die Gefahr, dass die Preisinformationen zu sachfremden Zwecken - etwa zu neuen Preisverhandlungen bei der Hilfstaxe - eingesetzt werden könnte, sah offenbar auch die Vergabekammer und stoppte die Ausschreibung mit sofortiger Wirkung. Dem Vernehmen nach äußerte die Vergabekammer auch Zweifel an der Loslimitierung, wonach sich jede Apotheke nur für ein Gebietslos bewerben darf.

Erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung wird entweder das Ausschreibungsverfahren fortgesetzt oder aufgehoben. In zweiter Instanz könnte dann das Landessozialgericht Brandenburg endgültig darüber entscheiden, ob die Rahmenvereinbarung der Ausschreibung grundsätzlich entgegen steht. Bei der AOK Berlin-Brandenburg war bislang niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

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