Vergabekammer entscheidet gegen AOK Alexander Müller, 16.11.2007 14:39 Uhr
Die AOK muss bei der Ausschreibung der Rabattverträge einen weiteren Rückschlag hinnehmen: Die 2. Vergabekammer des Bundes hat heute die Verträge der noch ausstehenden 26 Wirkstoffe gestoppt. In der Begründung der sieben Nachprüfungsverfahren heißt es, dass Rabattverträge öffentliche Aufträge seien und demnach unter das Kartellvergaberecht fielen. Zudem wurden mangelnde Transparenz der Ausschreibung sowie eine zu kurze Angebotsfrist kritisiert. Die Entscheidungen seien noch nicht bestandskräftig, heißt es in einer Mitteilung des Bundeskartellamts. Die AOK hat zwei Wochen Zeit, Beschwerde beim Oberlandesgericht in Düsseldorf einzulegen.
Die AOK teilte mit, gegen die Entscheidung vorzugehen: „Die Vergabekammer bringt unnötige Verzögerungen ins Geschehen, die den Beitragszahler am Ende richtig Geld bei den Zuzahlungen kosten. Hier müssen die Gerichte schnell für Klarheit sorgen und wir werden jetzt bei den zuständigen Gerichten die notwendigen Schritte einleiten“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstands-Vize der AOK Baden-Württemberg und AOK-Verhandlungsführer in Sachen Rabattverträge.
In der vergangenen Woche hatte bereits die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf Rabattverträge über 40 Wirkstoffe gestoppt. Von den 83 ursprünglich ausgeschriebenen Wirkstoffen bleiben der AOK demnach vorerst nur 17 Wirkstoffe, über die die AOK Anfang des Monats mit 23 Herstellern Verträge abgeschlossen hat. Gegen diese Verträge hatte keiner der Hersteller ein Nachprüfungsverfahren eingereicht.