Der Streit um Rezeptboni geht womöglich vor das Bundesverfassungsgericht: Ein easy-Apotheker will gegen ein Urteil des Landesberufsgerichts für Heilberufe in Rheinland-Pfalz Verfassungsbeschwerde einlegen. Der Apotheker hatte – wie viele seiner Kollegen des Franchise-Konzepts – seinen Kunden für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Einkaufsgutschein von einem Euro gewährt. Die Koblenzer Richter hatten darin einen Verstoß gegen die Preisbindung gesehen und die „Rezeptprämie“ verboten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Herbst 2010 entschieden, dass Bonustaler im Gegenwert von bis zu einem Euro wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sind. Diese Spürbarkeitsgrenze gilt laut dem BGH aber nicht zwingend mit Blick auf das Berufsrecht. Zahlreiche Apotheken wurden von ihren Aufsichtsbehörden deshalb in den vergangenen Monaten wegen ihrer Bonusmodelle angegangen.
„Jetzt versuchen die Apothekerkammern, derartige Zugaben mit den Mitteln des Berufsrechts zu verhindern“, beschwert sich Stephan Just, Vorstand der Holding easyApotheke. Das Franchise-Konzept will für seine Rx-Boni kämpfen: „Wir wollen unseren Kunden günstige Preise und Vorteile bieten und werden immer wieder ausgebremst.“
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz war gegen den easy-Apotheker vorgegangen. Das Landesberufsgericht hatte ihn Anfang Oktober in letzter Instanz verwarnt. Deshalb will er jetzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Die Systemzentrale hat angekündigt, den Apotheker zu unterstützen.
Prozessbeobachtern zufolge soll sogar die Richterin am Landesberufsgericht den Apotheker ermutigt haben, Verfassungsbeschwerde einzulegen, um eine endgültige Klärung der Sache herbeizuführen. Möglicherweise würden dadurch die anderen Verfahren zu Rezeptprämien, Bonusprogrammen oder Zugaben vorerst ruhen.
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