Testkäufe

Verbraucherschützer: Versender ignorieren ApBetrO

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Berlin -

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat in 50 deutschen Versandapotheken Testkäufe durchgeführt. Die Verbraucherschützer bestellten größere Mengen des nicht verschreibungspflichtigen Schlafmittels Betadorm-D (Diphenhydramin) und wollten testen, ob die Versender die Abgabe wegen Suchtgefahr verweigern. Die Verbraucherschützer kommen zu dem Fazit: „Viele Versandapotheken gehen zu leichtfertig mit der Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel um und öffnen mit dieser Laxheit dem Medikamentenmissbrauch Tür und Tor.“

Zwischen dem 8. und 11. April bestellten zwei Testkäuferinnen im Auftrag der Verbraucherzentrale jeweils fünf Packungen Betadorm-D mit 20 Tabletten à 50 mg Diphenhydramin. In ihren Bestellungen wiesen die Patientinnen darauf hin, dass sie das Präparat über einen längeren Zeitraum einnehmen möchten.

30 der 50 getesteten Versandapotheken gaben das Schlafmittel in der gewünschten Menge an die Kundinnen ab. Acht Anbieter korrigierten die Bestellmenge und lieferten nur eine Packung aus. Dreimal wurden jeweils zwei Packungen geliefert, eine Apotheke versendete vier Packungen. Nur fünf Versender hätten die Warnhinweise beachtet und die Abgabe verweigert. Die Testergebnisse wurden nicht nach Unternehmen aufgeschlüsselt.

Die Verbraucherschützer untersuchten auch die Preise und die Beratungsqualität. 90 Prozent der Versender haben demzufolge nicht ausreichend beraten: So hätten sechs Apotheken keinen Hinweis gegeben, dass das Medikament nur kurzfristig einzunehmen sei.

Jede vierte habe auf die Angabe von Neben- und Wechselwirkungen verzichtet. Jeder dritte Anbieter hatte vergessen, zu einem Arztbesuch zu raten. Fünf Apotheken hätten auf die E-Mail-Anfrage der Patientinnen überhaupt nicht reagiert. Nur sechs der 45 antwortenden Versender hätten gut beraten.

In ihrem Fazit wird die Verbraucherzentrale politisch und verweist auf die unterschiedlichen Interpretationen der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Auf Nachfrage des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf die Unterschiede zwischen Versandhändlern und Vor-Ort-Apotheken hingewiesen. Gleichzeitig hatte das Ministerium aber eingeräumt, dass jeder Apotheker in jedem Einzelfall prüfen müsse, ob die Arzneimittelsicherheit durch fernmündliche oder schriftliche Information hinreichend gewährleistet werden kann.

Aus Sicht der Verbraucherschützer verletzen einige Versandhändler allerdings ihre neuen Pflichten. „Der vorliegende Test zeigt, dass es nicht ausreicht, dem Kunden die alleinige Entscheidung über seinen Beratungsbedarf und Medikamentenkonsum zu überlassen.“ Im Internet leisteten die Anonymität und die finanzielle Anreizstruktur zudem hohen Bestellmengen Vorschub. Gerade deshalb müssten die Versandhändler ihren Informations- und Beratungspflichten besonders verantwortlich nachkommen, so die Verbraucherzentrale.

Die Verbraucherschützer fordern daher, verbindliche Tatbestände für einen begründeten Verdacht auf Missbrauch und die Verweigerung der Abgabe von Medikamenten zu schaffen. Die Entscheidung darüber müsse auf evidenzbasirten Kriterien erfolgen und dürfe nicht durch einzelne Apotheker erfolgen. Und: „Eine weniger strenge Auslegung gegenüber den Vor-Ort-Apotheken geht auf Kosten der Arzneimittelsicherheit und ist nicht vertretbar.“

Mit Blick auf die Preisgestaltung fordern die Verbraucherschützer mehr Transparenz. So sollten die Versender die Preise nicht dem AVP vergleichen, dies sei unrichtig und behindere den Wettbewerb. Vielmehr sollten Hersteller aufgefordert werden, unverbindliche Preisempfehlungen anzugeben.

Erst im vergangenen Jahr hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auch die Beratungsqualität von Vor-Ort-Apotheken in Frage gestellt. Mit Blick auf die Anpassung des Fixhonorars um 25 Cent hatte eine Verbandssprecherin gesagt, dass Untersuchungen und Testkäufe immer wieder zeigten, dass die Beratungsleistung in Apotheken unabhängig von der Vertriebsform nicht durchgängig gut sei.

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