Bundesrat

Verbraucherschutz über Binnenmarkt

, Uhr

Der Bundesrat stemmt sich gegen Pläne der EU-Kommission, Regeln zum Verbraucherschutz zu harmonisieren. In ihrer Stellungnahme zu einem entsprechenden Richtlinienvorschlag aus Brüssel stellen die Bundesländer klar, dass sie nicht bereit sind, deutsche Regelungen zu opfern, die in anderen Ländern nicht existieren und damit einem einheitlichen Binnenmarkt im Wege stehen.

Zwar unterstütze der Bundestag die Kommission bei ihrem Anliegen, den europäischen Binnenmarkt durch ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken. Dieses Ziel sei jedoch nicht über die geplante Vollharmonisierung des gemeinschaftlichen Rechts zu erreichen, heißt es in dem Beschluss.

Deutschland wäre nach Ansicht der Länderkammer nämlich gezwungen, sein vergleichsweise sehr hohes Schutzniveau abzusenken. Es sei deshalb fraglich, ob der Richtlinienvorschlag seinem eigentlichen Ziel, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken, gerecht wird.

Darüber hinaus fehlt der Kommission nach Ansicht des Bundesrates für eine Vollharmonisierung die erforderliche Kompetenz. Die Regelung des Vertrags-, Schuld- und Verbraucherrechts sei Sache der Mitgliedstaaten. Die beabsichtigte Rechtsangleichung würde das Bürgerliche Gesetzbuch aushebeln. Auch deshalb begründe das Vorhaben einen erheblichen Eingriff in die originäre Gesetzgebungskompetenz der Nationalstaaten und verstoße gegen das Subsidiaritätsprinzip.

Die Länder halten die angestrebte Vollharmonisierung daher insgesamt für unverhältnismäßig und sehen in ihr mehr Nach- als Vorteile. Stattdessen solle die Kommission an dem bewährten Grundsatz der Mindestharmonisierung festhalten.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte