Verbraucherschützer

Abzocke mit Nahrungsergänzungsmitteln

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Berlin -

Als „Abzocke älterer Menschen“ bezeichnet die Verbraucherzentrale Sachsen das Vorgehen der Firma MGN aus Dresden. Wegen der Akquise-Methoden hatten Verbraucherschützer einen Prozess angestrengt und nun in erster Instanz vor dem Landgericht Leipzig gewonnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Vor allem ältere Menschen wurden in vielen Teilen Sachsens telefonisch zum Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln überredet“, erklärt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Abgeschlossen wurde eine „Kur“ mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren, mit monatlichen Kosten von knapp 50 Euro.

Die Verbraucherzentrale war zudem gegen Gesundheitsversprechen des Unternehmens vorgegangen: „Langfristige Verbesserung der Funktionen des Gelenkes“, „starke und gesunde Gelenke bis ins hohe Alter!“ oder „Minderung von Schwellungen & weniger Zerstörung im Gelenkspalt“ – all das sollten die beworbenen „Gesund + Fit“-Kapseln ermöglichen. „Heilaussagen dürfen aber nur zugelassene Medikamente verwenden“, so Wiesemann.

Für die Betroffenen sei es zudem sehr schwer gewesen, wieder aus dem Vertrag auszusteigen, berichtet die Verbraucherzentrale: Demnach kamen zur monatlichen Zusendungen der Kapseln Kontoabbuchungen des „Kurbeitrags“ und Inkassoschreiben mit hohen Mahn- und Rücklastschriftentgelten, wenn Betroffene die Buchungen zurückgehen ließen. „Ein Widerruf wurde in einigen uns bekannten Fällen nicht akzeptiert", so Wiesemann. Die pauschalen Rücklastschrift- und Mahnbeträge von 25 und 10 Euro waren aus Sicht der Verbraucherzentrale überhöht.

Im März hatte die Verbraucherzentrale Sachsen Klage beim Landgericht Leipzig eingereicht. Vergangene Woche haben die Richter der Klage stattgegeben, die Urteilsgründe stehen allerdings noch aus. Bezüglich der mutmaßlichen telefonischen Kaltakquise ohne vorherige Einwilligung führt die Verbraucherzentrale ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht Dresden. Hier steht die Entscheidung noch aus.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte der Firma MGN zudem bereits im März den Spottpreis „Prellbock 2015“ verliehen. Die „Trophäe“ habe die Firma nicht entgegengenommen, berichtet die Verbraucherzentrale, gegen eine Klage hätten sich die Geschäftsführer nicht wehren können. „Nun hat das Landgericht Leipzig entschieden: Die MGN GmbH muss bestimmte unzulässige Vertragsklauseln und irreführende Werbung zukünftig unterlassen“, freut man sich bei der Verbraucherzentrale.

Das Urteil ist nichts rechtskräftig. MGN kann noch in Berufung beim Oberlandesgericht Dresden (OLG) einlegen.

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