Designerdrogen

Verbotslisten für BTM-Gruppen

, Uhr

Die Bundesregierung will das Auftauchen immer neuer Designerdrogen wie Räuchermischungen mit schlagkräftigeren Verboten eindämmen. Bisher gebe es ein „Katz-und-Maus-Spiel“, da verbotene Substanzen oft schnell in leicht abgewandelter Version wieder auf den Markt kämen, sagte die Drogenbeauftragte der Regierung, Mechthild Dyckmans (FDP). Zudem seien Verbote erst nach aufwendigen Verfahren für genau definierte Stoffe zu erreichen. Daher setze sie sich für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ein. Ein Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) schlägt vor, Verbote für umfassendere Stoffgruppen zu ermöglichen.

Allein in diesem Jahr seien fast 40 neue chemische Drogen in Deutschland auf den Markt gekommen, die noch nicht unter Verbote fielen, sagte Dyckmans. „Diese Substanzen bergen unkalkulierbare gesundheitliche Risiken“. Ihren Angaben zufolge sind synthetische Drogen nach Cannabis die am häufigsten konsumierten illegalen Stoffe. Zwei Millionen Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahren haben demnach schon einmal Amphetamine genommen, regelmäßig konsumieren dies 150.000 Erwachsene, vor allem jüngere. Dabei würden Techno-Drogen wie Ecstasy und LSD tendenziell unbeliebter.

Neue synthetische Substanzen, die auch als Badesalze angeboten werden, haben demnach etwa 400.000 Volljährige schon probiert. Nach einer nicht-repräsentativen Stichprobe der Universität Frankfurt hatten die allermeisten Erwachsenen bereits Erfahrung mit anderen Drogen, oft mit Cannabis. Auffällig sei eine überdurchschnittliche Schulbildung. Durch chemische Psychodrogen, die meist aufputschende Wirkung haben, drohen Suchtgefahren oder schwere Kreislaufprobleme.

Drogenhändler werben für neue Produkte oft als legale Alternative zu illegalen Drogen, bis auch sie teils Monate nach dem Bekanntwerden verboten werden. „Das Recht kommt bei der Designerdroge immer zu spät“, sagte Professor Dr. Dieter Rössner von der Universität Marburg. Als Mit-Autor des Gutachtens schlug er vor, statt einzelner Stoffe ganze Stoffgruppen in Verbotslisten des Betäubungsmittelgesetzes aufzunehmen. Um zu verhindern, dass Stoffe dadurch nicht mehr zur medizinischen Forschung nutzbar seien, solle außerdem ein Straftatbestand des absichtlichen Missbrauchs geschaffen werden.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr aus Ressort
ApoRG in nächster Legislatur
Köpping setzt auf Nachwuchsförderung
Zwischen 0,4 und 1,9 Prozentpunkten
Mehrheit der Kassen erhöht Beitrag

APOTHEKE ADHOC Debatte