Blistervertrag

Tablettentarif statt Packungspauschale

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Berlin -

Es gibt sie doch: Verträge mit Krankenkassen über verblisterte Arzneimittel. Der Kölner Apotheker Erik Tenberken hat geschafft, was viele noch heute für unmöglich halten: Er hat mit der AOK Rheinland eine Vereinbarung über verblisterte HIV-Präparate geschlossen, bei der tablettengenau abgerechnet wird und auch die Apotheke nicht leer ausgeht.

Tenberken betont, dass es sich bei der Vereinbarung nicht um einen „Generalvertrag“ handelt: „Wir haben exemplarisch einen Vertrag über die Abrechnung der HIV-Therapie geschlossen“, erklärt der Apotheker. Dabei werden tatsächlich nur die Tabletten abgerechnet, die Tenberken aus seinem Blisterzentrum bezieht und an die Patienten abgibt.

Anders sieht es aus, wenn er für Heimbewohner verblistert. Die Packung gehört in diesem Fall bereits dem Patienten, sie wird lediglich in der Apotheke für ihn aufbewahrt und in Form von Blistern geliefert. Bei Therapieumstellung oder -abbruch steht dem Patienten die Restmenge der Tabletten zu und sie darf nicht mehr anderweitig verwendet werden.

Bei der tablettengenauen Abrechnung geht hingegen nur ein Teil der Arzneimittelpackung in den Besitz des Patienten über. Die übrigen Tabletten sind noch nicht abgegeben und können auch für andere Patienten verblistert werden. Für mehr als 100 Patienten verblistert Tenberken inzwischen HIV-Präparate.

Die Abrechnung funktioniert über eine Sonder-PZN für die Auseinzelung, die Preise orientieren sich an der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). „Es geht nicht darum, einen anderen Preis zu haben, sondern darum, keine angebrochenen Packungen liegen zu haben“, betont Tenberken. Mit der AOK hat er nach eigenen Angaben eine Preisvereinbarung getroffen, „die für beide Seiten passt“. Zu den Details will sich Tenberken nicht äußern. Nur so viel: „Beide Seiten mussten sich bewegen und haben sich bewegt. Das ist immer so, wenn man ein innovatives Konzept macht.“

Die tablettengenaue Abrechnung der verblisterten HIV-Medikamente hat aus Sicht von Tenberken zwei große Vorteile: Zum einen entstehe kein teurer Arzneimittelmüll, zum anderen werde den Versicherten die Einnahme erleichtert. „Von den Patienten, für die wir verblistern, haben mehr als 80 Prozent eine Empfehlung von ihrem Arzt dafür bekommen“, so Tenberken. Dies seien vor allem Patienten, die Probleme mit der Therapie hätten. Durch die Verblisterung werde die Therapietreue verbessert.

Andere Patienten brächten immer wieder Tabletten zurück, die sie nicht mehr bräuchten, berichtet Tenberken. Bei den AOK-Versicherten, für die Arzneimittel verblistert würden, falle der Arzneimittelmüll sehr viel geringer aus. „Das sind aus meiner Sicht messbare Einsparungen“, fasst der Apotheker zusammen.

Die Vereinbarung mit der AOK hat er vor drei Jahren getroffen. „Ich bin dort auf positive und innovationsfreudige Mitarbeiter gestoßen – sonst wäre das nicht möglich gewesen“, berichtet Tenberken. Aus seiner Sicht hat der Bundesgerichtshofs (BGH) mit seiner Entscheidung zu Teilmengen-Rabatten für die Verblisterung diesen Weg für alle zu verblisternden Medikamente und Krankenkassen vorgezeichnet. Das reicht ihm aber nicht aus: Tenberken fordert weiterhin eine Regelung für eine Vergütung der Verblisterung.

Ein Vertrag wie der von Tenberken ist laut Rahmenvertrag aber Voraussetzung für die Abrechnung der Verblisterung. Demnach bedarf es für die Auseinzelung zur patientenindividuellen Versorgung, zum Beispiel in Wochenblistern, einer ärztlichen Verordnung und „einer Einigung zwischen der Krankenkasse und der Apotheke oder deren Verbände über den Preis“.

Technisch möglich ist die tablettengenaue Abrechnung bereits. Verwendet wird dabei die Sonder-PZN 02566993 für die Abgabe von patientenindividuellen Teilmengen im Rahmen einer Dauermedikation, etwa in einem Wochenblister. Auf dem Rezept müssen die Apotheken angeben, wie viele Herstellungsvorgänge es gab und welche Teilmengen entstanden sind. Diese Informationen werden in dem sogenannten Hash-Wert codiert.

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