BMWi-Gutachten

Verblisterer fordern Extra-Honorar

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Berlin -

Nach Ansicht des Bundesverbandes der Patientenindividuellen Arzneimittelverblisterer (BPAV) fehlt im Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ein wichtiger Bestandteil der Arzneimittelversorgung: die Versorgung von Alten- und Pflegeheimen. Die Versorgung mehrerer hunderttausend Patienten mit individueller Medikation nicht zu erfassen, ist für den BPAV eine Schwachstelle des Gutachtens, da es nicht die Marktgegebenheiten und Notwendigkeiten einer zeitgemäßen pharmazeutischen Versorgung widerspiegele. Außerdem fordert der BPAV ein Blister-Honorar.

Dass diese lebenswichtige Dienstleistung bisher nicht Teil der AmPreisV sei, zeige deutlich, wie veraltet die Strukturen der Bewertung pharmazeutischer Leistungen seien. Die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV) sei der wesentliche Beitrag zur fehlerfreien und therapietreuen Medikamentenversorgung von älteren und damit oft multimorbiden Patienten. Der BPAV sieht keine Alternative zur maschinell hergestellten, patientenindividuellen Medikation innerhalb einer modernen Therapie. Immer mehr Heim- und Pflegeeinrichtungen – auch ambulant – kämen zu diesem Schluss und griffen auf diese fehlerminimierende pharmazeutische Dienstleistung zurück. Um diese Entwicklung flächendeckend zu fördern, sei eine festgeschriebene Vergütung dieser Dienstleistung zwingend erforderlich.

Die Überprüfung und permanente Pflege des Medikationsplanes vor der Abgabe der Arzneimittel auf Verschreibungsfehler und die extrem aufwändige Organisation der rechtzeitigen Rezeptausstellung durch die Ärzte, eine praktisch fehlerfreie Portionierung und die daraus entstehende Transparenz für alle am Medikationsprozess Beteiligten würden schon heute zum Vorteil hunderttausender Patienten von Apotheken vorgenommen. Blisterzentren benutzten dafür seit Jahren elektronische Medikationspläne, um die Patientenversorgung zu managen und sähen sich hier als Innovationstreiber.

„Sollten die Folgen des Gutachtens zukünftig der Verlust moderner im Markt nachgefragter Dienstleistungen, wie die des Verblisterns sein, dann gefährdet dieses Gutachten die Gesundheit hunderttausender Patienten. Die Politik muss sich ihrer Verantwortung bewusst werden und die Chance wahrnehmen und Strukturen schaffen, die die Apotheken in die Lage versetzen weiterhin als Dienstleister zu Gunsten von Patienten tätig zu sein“, sagt der BPAV-Vorsitzende Hans-Werner Holdermann. „Modernes Medikationsmanagement kann nur mit patientenindividueller Verblisterung gelingen. Alles andere wäre verantwortungslos.“

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