Bundeskartellamt

„Verbandsfreiheit nicht beeinträchtigt“

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Das Bundeskartellamt sieht in den Boykott-Vorwürfen gegen die Apothekerverbände keine Beeinträchtigung der Verbandsfreiheit. Den Verbänden bleibe es unbenommen, „sich kritisch zu standespolitisch wichtigen Themen zu äußern“. „Die Grenzen der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sind jedoch überschritten, wenn es zu kartellrechtswidrigen Boykottaufrufen kommt“, so die Wettbewerbshüter.

Laut Kartellamt haben die Verbände „wiederholt ihre Mitglieder, die Apotheker, dazu aufgefordert, von dem Pharmagroßhändler Gehe keine Produkte mehr zu beziehen, nachdem dessen Muttergesellschaft Celesio im April 2007 das Unternehmen DocMorris übernommen hatte“.

Ein Sprecher der Behörde wollte auf Nachfrage keine Details zu den Vorwürfen nennen, bestätigte aber, dass es in verschiedenen Situationen explizite Aufforderungen zum Bezugsstopp gegeben habe.

Für die Behörde ist der Fall klar: Der unterstellte Boykott sollte Celesio/Gehe Nachteile zufügen, „um auf diesem Wege letztlich die eingesessenen Apotheker vor aufkommendem Wettbewerb zu bewahren“.

Das Kartellamt führt weiter aus: „DocMorris wird von vielen Apothekern als ein unerwünschter Wettbewerber angesehen. Insbesondere befürchteten viele Apotheker verstärkten Wettbewerb für den Fall, dass es Celesio/DocMorris (und damit auch anderen Unternehmen) endgültig erlaubt würde, eine Apothekenkette zu betreiben.“

Zwar räumt das Kartellamt ein, dass sich nach der DocMorris-Übernahme viele Apotheker von Gehe abgewandt hätten. „Das bebußte Verhalten war hierfür mindestens mitursächlich“, so die Wettbewerbshüter.

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