Neue Umsatzgruppen, neuer Deckel

Verbandsbeiträge: Bayern bittet zur Kasse

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Berlin -

In Bayern kommen auf zahlreiche Inhaberinnen und Inhaber höhere Verbandsbeiträge zu, vor allem kleine und große Apotheken müssen mehr zahlen. Die Mitgliederversammlung des Bayerischen Apothekerverbandes (BAV) hat eine entsprechende Änderung der Beitragsordnung verabschiedet.

In Bayern zahlen Verbandsmitglieder einen nach Umsatzgruppen gestaffelten monatlichen Beitrag, dieser bleibt für die bereits bestehenden Beitragsgruppen unverändert. Künftig entfällt aber die unterste Beitragsstufe mit einem Jahresumsatz von weniger als 750.000 Euro. Zudem wird die bisherige Deckelung bei 5 Millionen Euro Jahresumsatz auf den doppelten Wert angehoben: Bis zur Obergrenze von 10 Millionen Euro gibt es drei neuen Umsatzgruppen. Die neue Beitragsordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

„Die Beitragsgruppen und die Höhe des monatlichen Beitrages sind seit 1. Januar 2018 unverändert geblieben“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, 1. Vorsitzender des BAV. „Die vorgeschlagenen Änderungen tragen dem in den letzten Jahren gestiegenen Umsatz der Apotheken und der Tendenz zu größeren Apotheken Rechnung.“

Der BAV rechnet ab dem kommenden Jahr mit einem moderaten Anstieg der Beitragseinnahmen. Dieser sei auch notwendig, um allgemeine Kostensteigerungen zu stemmen. Zudem würden die Leistungen des Verbandes immer aufwändiger. Etwa die Beratung und Information der Mitglieder zu Vertragsangelegenheiten und gesetzlichen Neuerungen wie die Einführung des E-Rezeptes oder die Interessensvertretung gegenüber Kassen und Politik.

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