Gedisa übernimmt von DAV

Verbändeportal weiterhin für Nichtmitglieder

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Berlin -

Apotheken, die nicht Mitglied eines Landesapothekerverbands (LAV) sind, sollen das Verbändeportal auch nach dem 30. Juni nutzen können. Dies teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) im Mitgliederbereich mit.

Das Verbändeportal bleibe auch für alle dort registrierten Apotheken ohne Verbandsmitgliedschaft über den 30. Juni hinaus verfügbar, so der Deutsche Apothekerverband (DAV), der das Portal derzeit betreibt. Im „Anmeldeformular für Apotheken (Nicht-Verbandsmitglieder) zum Verbändeportal“ sei zwar ein Passus enthalten, der „die Nutzung … vorerst bis zum 30. Juni 2022 beschränkt“, doch ein „Rauswurf“ sei nicht vorgesehen. „Alle Nicht-Verbandsmitglieder, die sich vor etwa einem Jahr vor allem wegen der Nutzung des Portals zum Ausstellen von digitalen Impf- und Genesenenzertifikaten angemeldet hatten, werden demnächst vom DAV oder der Gedisa mbH, einer Gesellschaft der Landesapothekerverbände, über das weitere Vorgehen bei der formalen Vertragsverlängerung informiert.“

Wer nicht in einem LAV ist, zahlt ein „aufwandsbezogenes Nutzungsentgelt“ in Höhe von 200 Euro netto für die Hauptapotheke sowie 60 Euro für jede Filiale. Apotheker hatten sich beschwert, dass der DAV ihnen auch auf Nachfrage keine Informationen zur weiteren Nutzung gegeben habe. Auch gegenüber APOTHEKE ADHOC hatte es zunächst keine Antwort gegeben.

Exakt vor einem Jahr war die Anbindung ans DAV-Portal ein Aufreger: Nur Mitglieder eines LAV konnten sich zum Start der Impfzertifikate registrieren. Dann musste der DAV reagieren und das Portal für alle Kolleg:innen öffnen. Der Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA) hatte sich beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschwert und den damals für E-Health zuständigen Unterabteilungsleiter Christian Klose eingeschaltet. Die Abda sei dann vonseiten des Ministeriums „ermahnt und unter Androhung von aufsichtsrechtlichen Schritten“ angewiesen worden, „zeitnah einen diskriminierungsfreien Zugang für alle Apotheken zur Verfügung zu stellen“, so der MVDA.

Die betroffenen Apotheken mussten dann ein Formular ausfüllen und einige Unterlagen schicken, „um die nötige Sicherheitsprüfung durchführen zu können“. Dazu zählten eine Kopie der Betriebserlaubnis sowie ein „Aktivitätsnachweis“, etwa ein aktueller Bescheid des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) oder eine aktuelle Abrechnung eines Apothekenrechenzentrums. Die Beträge sollen geschwärzt werden. Doch auch danach lief es nicht reibungslos, berichteten einige Kolleg:innen – mit und ohne Verbandsmitgliedschaft.

Starthilfe für Gedisa

Der DAV hatte sich aktiv mit seiner Lösung eingebracht, da das Verbändeportal auch für andere Aufgaben genutzt werden und zu einem umfassenden Apothekenportal ausgebaut werden soll. Mittlerweile wurden bei den Verbänden die dafür erforderlichen Mittel in Millionenhöhe eingesammelt, die über höhere Beiträge finanziert werden. Die Zertifikate waren gewissermaßen eine Starthilfe für Gedisa. Eine andere Option wäre es gewesen, die Schnittstelle zum Robert Koch-Institut (RKI) direkt in der Warenwirtschaft zu implementieren.

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