Bundeskartellamt

Verbände prüfen Rechtsmittel Alexander Müller, 09.01.2008 11:45 Uhr

Berlin - 

Die Landesapothekerverbände (LAV) prüfen derzeit, ob sie gegen die Bußgeldbescheide des Bundeskartellamtes wegen angeblicher Preisempfehlungen an ihre Mitglieder gerichtlich vorgehen. Obwohl das Kartellamt für die Verbände nur „geringe Bußgelder“ verhängt hat, dürfte es für die Betroffenen - nicht zuletzt aufgrund der negativen Medienresonanz - um das Prinzip gehen.

„Ich persönlich tendiere zum Kämpfen“, sagte die Geschäftsführerin des LAV Baden-Württemberg, Ina Hofferberth, gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Wir müssen als Wirtschaftsverband wirtschaftliche Informationen geben dürfen.“ Die vorgeworfenen Preisabsprachen habe es nie gegeben. Den Mitgliedern sei auf den Vortragsveranstaltungen lediglich nahe gelegt worden, nach der OTC-Preisfreigabe „rational zu kalkulieren“.

Auch das Verhalten der beschuldigten Hersteller oder des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller (BAH) sei nach ihrer Kenntnis nicht unzulässig gewesen. Das Kartellamt habe jeden Hinweis gegen die Beschuldigten ausgelegt, berichtet Hofferberth von der Anhörung.

„Nach meiner Auffassung dürfen sich die Verbände keinen Maulkorb für die Zukunft aufbinden lassen“, erklärte Hofferberth. Das in ihren Augen ungerechtfertigte Bußgeld zu zahlen, käme hingegen einem Schuldeingeständnis gleich. Erste Reaktionen der Mitglieder aus Baden-Württemberg hätten sie in ihrer Position bestärkt. Letztlich müsse aber der Vorstand entscheiden.

Bislang ist nicht klar, ob die neun in Einzelverfahren beschuldigten LAV einheitlich reagieren werden. Andere Landesverbände wollen dem Vernehmen nach das Bußgeld bezahlen, um weiteren Prozesskosten aus dem Weg zu gehen und womöglich am Ende eine höhere Strafe zu riskieren. Auch der BAH sowie die Hersteller prüfen noch ihr weiteres Vorgehen.