ABDA/KBV-Modell

Verbände bewerben sich für Medikationskatalog Benjamin Rohrer, 21.12.2011 14:30 Uhr

Berlin - 

Als Testregionen für das ABDA/KBV-Modell stehen Sachsen und Thüringen in den Startlöchern: ABDA und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten ihre Landesorganisationen dazu aufgerufen, sich  bei Interesse an einer Teilnahme zu melden. Die beiden Länder wollen sich nun bewerben. Wie sich die Krankenkassen an dem Modell beteiligen, ist jedoch nach wie vor offen.

 

Laut Versorgungsstrukturgesetz (VStG) können die Heilberufler das Projekt in einer Modellregion testen. ABDA und KBV hatten große Einsparungen versprochen, insbesondere durch die Steigerung der Compliance und die Reduktion der Arzneimittelrisiken bei multimorbiden Patienten. Die Patienten- und Verordnungsstruktur der Testregionen sind für die Auswahl der Modellregion daher von großer Bedeutung. In den vergangenen Monaten hatte die ABDA daher die Versichertenstruktur in den einzelnen Regionen ausgewertet.

Laut Sächsischem Apothekerverband (SAV) hat die Analyse gezeigt, dass der Freistaat bundesweit die meisten Chroniker und multimorbiden Patienten hat. Noch vor Weihnachten will der SAV seine Bewerbung an die ABDA schicken. Aus Kreisen des Verbandes hieß es weiter, dass sich auch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen an einer Testphase beteiligen will.

In Thüringen gibt es schon länger grünes Licht: Die KV und die Hausärzte des Freistaates hatten sich nach Absagen aus anderen Ländern bereits im November für das Konzept ausgesprochen. Auch der Thüringer Apothekerverband hat Interesse: Man wolle schon bald die Bewerbung an die ABDA schicken, hieß es. Als klare Voraussetzung nannte der Verband allerdings die angemessene Honorierung der Mehrleistungen.

In beiden Bundesländern käme die AOK Plus als Kooperationspartner in Frage. Mit der Kasse haben auch in beiden Ländern bereits Gespräche über die Testphase stattgefunden. Einem Sprecher zufolge steht die Kasse zwar grundsätzlich zu der Idee des ABDA/KBV-Konzeptes, kritisiert jedoch nach wie vor den Gesetzestext: So sei die vorgesehene Schiedsstellenregelung „ein ordnungspolitischer Sündenfall“. Eine Beteiligung der AOK Plus werde es daher nur auf freiwilliger Basis geben.

Ein anderer Passus im Gesetz könnte zu einem weiteren Stolperstein in den Verhandlungen führen: Laut VStG müssen Apotheker und Ärzte sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen einig werden und nicht mit einzelnen Kassen. Eine Kooperation nur mit der AOK Plus könnte womöglich also nicht ausreichen.

Zudem bleibt abzuwarten, wie sich der Rückzug des derzeitigen KBV-Vorstandes Dr. Carl-Heinz Müller auf die Verhandlungen auswirkt. Bei der KBV hatte Müller das ABDA/KBV-Modell voran gebracht.