EuGH Spezial

VDPP: Richter trauen Konzernen nicht

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Der Verein demokratischer Pharmazeutinnen und Pharmazeuten (VDPP) bewertet das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) als „Sieg des Verbraucherschutzes“. Gleichzeitig befürchtet der Verband, dass die „wirtschaftsliberale Umgestaltung des Apothekenmarktes“ auch nach der positiven Entscheidung der EU-Richter nicht vom Tisch ist: „Es liegt weiterhin in der Hand der Nationalstaaten, verschiedene Eigentumsformen für Apotheken zuzulassen“, so der VDPP.

„Die Entscheidung des EuGH, das Fremdbesitzverbot für vereinbar mit dem europäischen Recht zu erklären, offenbart die Zweifel des Gerichts an der Gemeinwohlorientierung der Arzneimittelversorgung in der Hand von Großkonzernen“, so der VDPP. Es wäre aus Sicht des Vereins bedauerlich, wenn nach dem klaren Votum für die inhabergeführte Apotheke, die Protagonisten des freien Marktes in einigen Parteien erneut begännen, den Patientenschutz auszuhöhlen.

Der VDPP sieht auf dem „derzeitigen Apothekenmarkt einen erheblichen Verbesserungsbedarf“ und regt eine Diskussion über andere Eigentumsformen für Apotheken an: „Die Apotheke könnte auch als Teil eines medizinischen Versorgungszentrums unter kommunaler oder genossenschaftlicher Trägerschaft organisiert sein“, so der VDPP. Die Ablehnung kommerzieller Apothekenketten bedeute nicht, dass die freiberuflich geführte Apotheke alternativlos sei.

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