Es wird ernst für Europas Pharmazeuten: Der Termin für die Verkündung des Urteils im Vorlageverfahren in Sachen DocMorris und im italienischen Vertragsverletzungsverfahren steht offenbar fest. Nach bislang unbestätigten Informationen entscheiden die EU-Richter am Dienstag, dem 19. Mai, ob das Fremdbesitzverbot für Apotheken eine ungerechtfertigte Einschränkung der Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechts darstellt oder nicht. Beim Gerichtshof wollte man den Termin bislang nicht bestätigen.
Am 16. Dezember hatte Generalanwalt Yves Bot seine 93 Punkte umfassenden Schlussanträge vorgelegt, in denen er das Fremdbesitzverbot ohne Einschränkungen für zulässig erklärt hatte. Laut Bot stellen die deutschen und italienischen Vorschriften zwar eine Behinderung der Niederlassungsfreiheit dar. Diese sei jedoch mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, da sie keine diskrimierenden Maßnahmen enthalte und dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung diene.
In drei von vier Fällen folgen die EU-Richter dem Votum des Generalanwalts. Der EuGH hatte in den vergangenen Monaten in einer Reihe von Urteilen den Gesundheitsschutz über den Binnenmarkt gestellt.
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