Mit rund fünf Wochen Verspätung tritt das Gesetz zur Neustrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in Kraft. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sind damit ab morgen die verlängerten Abgabeerleichterungen amtlich. Die Abda hofft auf die Einhaltung der versprochenen Friedenspflicht durch die Kassen.
Am vergangenen Mittwoch hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das UPD-Gesetz endlich unterschrieben, heute wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, sodass es morgen in Kraft treten kann. Was die Verzögerungen ausgelöst hat, ist nicht bekannt. Nachdem Bundestag und Bundesrat Ende März zugestimmt hatten, hätte das Gesetz eigentlich schon Anfang April in Kraft treten sollen.
Relevant ist die Verzögerung für die Austauschregeln, die mit dem UPD-Gesetz zunächst bis 31. Juli verlängert werden. Mit Außerkrafttreten der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung kam es ab 7. April zu einer Regelungslücke, die die Kassen aber nicht für Retaxationen nutzen wollen.
Die Abda hatte sich nach eigenen Angaben in Gesprächen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und den Krankenkassen intensiv darum bemüht, eine „Friedenspflicht“ mit Retaxationsverzicht für die Fälle zu erreichen, in denen Apotheken während dieser kurzen Zeit gemäß der Übergangsregelungen verschriebene Arzneimittel austauschen. Nun erwartet man, dass sich die Kassen auch entsprechend verhalten.
Eine dauerhafte Anschlussregelung zu erweiterten Austauschmöglichkeiten im Fall von Lieferengpässen soll mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) etabliert werden. Der Regierungsentwurf ist derzeit im parlamentarischen Verfahren, die Abda will diesen Prozess durch persönliche Gespräche mit Bundestagsabgeordneten und Eskalationsmaßnahmen in der politischen Kommunikation begleiten.
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