Leistung und Honorar: Was erwarten die Apotheker? Julia Pradel, 19.07.2014 09:44 Uhr
Über Medikationsmanagement wird viel gesprochen – doch viele reden über unterschiedliche Dinge. Während die ABDA versucht, mit einem Grundsatzpapier die Deutungshoheit zu erlangen, untersucht der Lehrstuhl Klinische Pharmazie der Universität des Saarlandes, was eigentlich Apotheker und Patienten unter Medikationsmanagement verstehen.
„Um das Thema Medikationsmanagement kommt man derzeit nicht herum“, sagt Dr. André Schäftlein, der die Studie koordiniert. Der Lehrstuhl Klinische Pharmazie sei an dem Thema besonders interessiert. „Wir diskutieren über Medikationsmanagement, aber wie definiert das eigentlich die breite Masse“, fragt Schäftlein.
Mithilfe eines Fragebogens wollen die Forscher herausfinden, wie viele Apotheken bereits ein Medikationsmanagement durchführen – und in welchem Umfang. Apotheker können angeben, was aus ihrer Sicht dazu gehört: Interaktionscheck, Prüfung auf Doppelverordnungen und Compliance, Literaturrecherche, Brown-Bag-Check, Prüfung auf leitliniengerechte Therapie, Prüfung von Laborwerten, Terminvereinbarungen, Nachbesprechungen, Beratung in einem besonderen Raum oder sogar Hausbesuche. Außerdem sollen die Apotheker angeben, ob sie für ihre Leistungen bereits ein Honorar verlangen.
Als Grundlage für den Fragebogen dient die Definition der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG). Sie hat drei Modelle des Medikationsmanagements festgelegt: Zu einer einfachen Prüfung gehört demnach die Überprüfung der Medikation auf Doppelverordnungen, Interaktionen und nicht plausible Dosierungen anhand der Kundendatei.
Bei dem erweiterten Medikationsmanagement soll ein Termin mit dem Patienten vereinbart werden, zu dem er alle seine Arzneimittelpackungen mitbringen soll. Bei dem Termin sollen anhand einer Analyse der Medikation eventuelle Nebenwirkungen, Complianceprobleme und Anwendungsfehler erkannt werden. Außerdem werden ein Medikationsplan erstellt und Kontrollgespräche vereinbart. Beim klinischen Medikationsmanagement sollen außerdem ärztliche Diagnosen und Labordaten in die Analyse eingehen. Dafür soll ein zusätzliches Gespräch mit dem Arzt stattfinden.
Diese Definition unterscheidet sich etwas von der im ABDA-Grundsatzpapier, das im Juli vorgestellt wurde: Die ABDA spricht nur dann von einem Medikationsmanagement, wenn die Betreuung durch ein multidisziplinäres Team erfolgt. Jede Beratung, die Apotheker allein leisten, stellt für die ABDA hingegen eine „Medikationsanalyse“ in unterschiedlicher Ausprägung dar.
Der Fragebogen der Universität des Saarlandes wurde bereits im Mai erstellt und fragt daher nach den DPhG-Modellen. Apotheker sollen angeben, welche Form des Medikationsmanagements sie am ehesten für umsetzbar halten, und welche Schwierigkeiten sie sehen. Außerdem sollen sie einschätzen, wie viel Zeit eingeplant werden müsse, wie hoch die Vergütung ausfallen und wer sie zahlen solle.
Die Umfrage soll noch bis Mitte September laufen. Die Ergebnisse wollen die Wissenschaftler auf der DPhG-Jahrestagung Ende September präsentiert. Dann wollen sie auch die Ergebnisse einer zweiten Umfrage vorstellen: Dabei wurden Patienten befragt, was sie von einem Medikationsmanagement erwarten.