Abrechnungsfehler

Union will Straf-Retax für Kliniken

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Berlin -

Nicht nur Apotheken-, sondern auch Klinikrechnungen werden durch der Krankenkassen kontrolliert. Allerdings gehen die Krankenhäuser deutlich entspannter in das Verfahren: Findet der Medizinische Dienst Abrechnungsfehler, wird auf den korrekten Betrag korrigiert; Nullretaxationen gibt es nicht. Gibt es keine Beanstandungen, können die Kliniken bis zu 300 Euro als Aufwandsentschädigung einfordern. Mit dieser einseitigen Bevorteilung soll nach dem Willen der Union jetzt Schluss sein.

In einem Gesetzesantrag, der der Süddeutschen Zeitung (SZ) vorliegt, plädieren die Gesundheitsexperten von CDU und CSU dafür, fehlerhafte Rechnungen mit einer Geldbuße zu belegen. Nach ihren Vorstellungen sollen die Kliniken den Kassen künftig nicht nur wie bislang die zu hoch abgerechnete Summe erstatten, sondern zusätzlich noch einmal die Hälfte des strittigen Betrages.

Die Regelung soll demnach nach Willen der Union so schnell wie möglich verabschiedet werden und schon Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten. Die FDP lehne die Pläne allerdings ab.

Die Ausgleichsprämie gibt es seit April 2007, mit ihr sollte ursprünglich der bürokratische Aufwand minimiert werden. Doch seitdem streiten Krankenhäuser und Kassen um Abrechnungen; auch öffentlich wird der Streit ausgetragen. Nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs entsteht den Beitragszahlern durch die Falschabrechnungen pro Jahr ein Schaden von etwa 875 Millionen Euro. Die Kassen gehen von deutlich höheren Summen aus und kalkulieren mit Ausfällen von 1,5 Milliarden Euro.

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