Patientenrechtegesetz

Union will Bahr korrigieren

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Die Union will Opfern von besonders schweren ärztlichen Behandlungsfehlern über einen Entschädigungsfonds helfen. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer, kündigte in der Süddeutschen Zeitung an, den vorliegenden Entwurf des Patientenrechtegesetz entsprechend zu erweitern. Zudem forderte er, den Versicherten mehr Schutz und Mitsprache einzuräumen als bisher vorgesehen.

„Wir werden das Vorhaben im Bundestag noch einmal überarbeiten“, sagte Singhammer. Der von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und -justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) vorgelegte Entwurf sei zwar nicht schlecht. Jedoch handele es sich derzeit um nicht viel mehr als die Zusammenfassung der geltenden Rechtslage. „Das halte ich nicht für ausreichend.“

Das Gesetz soll es den Patienten erleichtern, sich über ihre Rechte zu informieren und diese wahrzunehmen, zum Beispiel bei Behandlungsfehlern von Medizinern. Die Regelungen waren bislang in verschiedenen Gesetzen aufgelistet oder beruhten auf Richterrecht. Singhammer schlug vor, in besonders schweren Fällen schnell und unbürokratisch über einen Entschädigungsfonds zu helfen.

Auch der Beauftragte der Bundesregierung für Patientenrechte, Wolfgang Zöller, hatte einen solchen Hilfsfonds gefordert, sich damit aber nicht durchsetzen können. Singhammer schlug vor, die Finanzierung des Fonds könne auf freiwilliger Basis erfolgen. „Dazu könnten beispielsweise Versicherte, Ärzte und auch Haftpflicht-Versicherer einen Beitrag leisten.“

 

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