Notbremse ziehen

Union: Steinmeier soll Cannabis-Gesetz nicht unterzeichnen

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Berlin -

Der Bundesrat hat das Cannabis-Gesetz passieren lassen. Die Kritik verstummt trotzdem nicht – die Union will, dass der Bundespräsident die Notbremse zieht.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aufgerufen, das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung nicht zu unterzeichnen. Das Gesetz solle nach der chaotischen Debatte der letzten Wochen vorerst gestoppt werden. Dafür sei es noch nicht zu spät, sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Samstag). „Wir appellieren an den Bundespräsidenten, das Cannabis-Gesetz nicht zu unterzeichnen. Zu groß ist die einstimmige Kritik sämtlicher Justiz- und Innenminister der Länder.“

Der Bundesrat hatte das vom Bundestag beschlossene Cannabis-Gesetz am Freitag passieren lassen. Trotz viel Kritik gab es in der Länderkammer keine Mehrheit dafür, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen und das Gesetz damit auszubremsen. Der Text erlaubt Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben zum Eigenkonsum.

Bundespräsident prüft Gesetze verfassungsrechtlich

Die Reform, eine Zäsur in der Drogenpolitik kann, damit am Ostermontag in Kraft treten. Zuvor muss sie aber noch von Steinmeier unterzeichnet und amtlich verkündet werden. Zu den Aufgaben des Bundespräsidenten gehört es dabei, zu prüfen, ob ein Gesetz nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen ist. In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bislang nach Angaben des Bundespräsidialamts nur acht Fälle, in denen das Staatsoberhaupt es ablehnte, ein Gesetz zu unterschreiben.

Die Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionen in den deutschen Landtagen, des Deutschen Bundestages und der CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion hatten das Staatsoberhaupt schon Anfang März aufgerufen, seine Unterschrift zu verweigern. Sie begründeten dies damit, dass die Legalisierung aus ihrer Sicht gegen das Völker- und Europarecht verstößt. Die Bundesregierung vertritt dagegen die Auffassung, dass das beschlossene Modell zulässig ist.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte die Teil-Liberalisierung. „Die jetzige Drogenpolitik ist auf jeden Fall bei Cannabis klar gescheitert“, sagte der SPD-Politiker am Freitagabend im WDR-Fernsehen. „Wir haben eine Verdopplung des Konsums bei den 18- bis 25-Jährigen, 50 Prozent mehr bei den 12- bis 17-Jährigen in den letzten zehn Jahren.“ Die Regierung will den Schritt mit einer Präventionskampagne begleiten und argumentiert, dass durch die Teil-Liberalisierung der Schwarzmarkt zurückgedrängt werden könne.

NRW-Innenminister Reul „fassungslos“

Dieser Einschätzung widersprach der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul (CDU). „Glauben Sie denn, dass die, die organisierte Kriminalität im Drogenhandel machen, sagen: Okay, jetzt geben wir auf, jetzt machen wir nichts mehr?“, sagte der CDU-Politiker in den ARD-Tagesthemen. „Die werden neue Wege finden. Die werden stärkere Dosen anbieten, die werden andere Preise auf dem Markt anbieten.“

Reul äußerte zudem Zweifel an der Kontrollierbarkeit der neuen Regeln, die schon in etwas über einer Woche greifen sollen. Er sei „fassungslos“. „Ich hab' noch nie erlebt, dass man so in ein Gesetz reinstolpert.“ Offensichtlich sei in Berlin eine Regierung am Werk, „die um jeden Preis irgendwas hinkriegen muss“.

Ramelow kritisiert „rumplige Beziehung“

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, die Unionsländer sollten nicht den Eindruck erwecken, dass die Suchtgefahr nun wegen der Cannabis-Legalisierung steige. „Sie war immer da. Die Entkriminalisierung muss der Einstieg sein, dass wir uns um Suchtprävention kümmern und, dass wir den kriminellen Strukturen das Geschäftsfeld entziehen.“

Zugleich forderte er eine bessere Beteiligung der Länder bei Gesetzgebungsverfahren durch den Bund ­– denn es seien die Länder, „bei denen es um Vollzug und Umsetzung geht“. „Wir erleben derzeit eine ziemlich rumplige Beziehung zwischen Bund und Ländern – auch schon vor dem Cannabis-Gesetz. Das ist nicht gut.“

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