Pick-up, Kassenabschlag, Formretax: Bislang konnte sich Schwarz-Gelb nicht dazu durchringen, die dringendsten Probleme der Apotheker zu lösen. Wegen des „Reformstaus“ wird der Wunschzettel immer länger. Die Union will jetzt im Rahmen der AMG-Novelle eine ganze Reihe von Themen angehen: Sofort nach der Prüfung durch die Verfassungsressorts soll der ABDA-Vorschlag in Sachen Pick-up „schnellstmöglich mit diesem Gesetz“ umgesetzt werden: „Bereits im Koalitionsvertrag haben wir ein Verbot von Pick-up-Stellen vereinbart. An diesem Ziel halten wir fest“, heißt es in einem Positionspapier der Arbeitsgruppe Gesundheit der Unionsfraktion.
Überprüfen will die Union, ob gesetzliche Anpassungen notwendig sind, um „die zur Zeit von einigen Betriebskrankenkassen durchgeführten Nullretaxationen bei Betäubungsmitteln wegen leichter formaler Unzulänglichkeiten bei der Rezeptausstellung in sachgerechtere Bahnen zu lenken“. Dazu heißt es in dem Papier: „Das derzeitige Vorgehen jedenfalls ist inakzeptabel. Hier ist jedoch zunächst der Erfolg der bereits ergriffenen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen abzuwarten.“ Bereits kurz vor Weihnachten hatte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, angekündigt, Sanktionen gegen unberechtigte Retaxationen zu prüfen.
Außerdem soll der Kassenabschlag ab 2013 „auf Basis präzisierter Daten“ wieder verhandelt werden – als Grundlage soll der Abschlag von 2009 in Höhe von 1,75 Euro gelten. „Dies ist sachgerecht und bildet eine faire Ausgangsbasis für die folgenden Verhandlungen zwischen Kassen und Apothekern.“ Die ABDA hatte in ihrer Stellungnahme zum Versorgungsstrukturgesetz (VStG) gefordert, dass die Basis für die Verhandlungen 1,75 Euro betragen soll; dagegen hatte der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme zur AMG-Novelle eine Rückkehr zu dem alten Wert von 2,30 Euro gefordert.
Nicht mehr sachgerecht ist laut Union die Betäubungsmittelgebühr von derzeit 26 Cent. Deren Höhe soll daher überprüft werden. Die ABDA hatte im Vorfeld des Apothekertags eine Anpassung für „dringend geboten“ erklärt, zumal die Apotheken bei der BTM-Abgabe wegen der Gebühren des Großhandels insgesamt 19 Millionen Euro draufzahlten.
Ebenfalls überprüft werden soll die Ausschreibungspflicht für Zytorezepturen: Die bisherigen Erfahrungen ließen viele Fragen offen. „Es besteht vielmehr die Gefahr, dass sie zu einem Oligopol in der Versorgung der Krebspatienten führen. Zudem drohen Qualitätseinbußen und Probleme in der Flächendeckung, wenn die Krankenkassen mit einzelnen Apothekern Selektivverträge über die Zytostatikaversorgung abschließen.“ Bereits seit Jahren machen sich die Gesundheitsexperten der Union gegen Zytoausschreibungen stark.
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