AG Gesundheit

Union für freiwillige Rabattverträge Alexander Müller, 10.03.2010 14:21 Uhr

Berlin - 

In der Union werden Zweifel am Sinn der Rabattverträge laut: Die Arbeitsgruppe Gesundheit der Fraktion warnt in einem inoffiziellen Arbeitspapier vor einer möglichen Oligopolbildung und schlägt eine Schmalspurvariante der Rabattverträge vor. Die Forderungen der Abgeordneten um den gesundheitspolitischen Sprecher der Union, Jens Spahn, sind allerdings auch innerhalb der Union noch nicht abgestimmt.

Die Fraktionsspitze geht morgen und übermorgen mit Experten in Klausur. Dabei soll das Papier dem Vernehmen nach diskutiert, möglicherweise verändert oder gar zerrissen werden. Noch steht nicht fest, ob die Union dem FDP-geführten Bundesgesundheitsministerium überhaupt eigene Vorschläge unterbreiten wird.

Die AG Gesundheit der Union jedenfalls hält von den Rabattverträgen nach derzeitiger Ausgestaltung nicht viel: Bei den kommunizierten Einsparungen seien die enormen Verwaltungs- und Rechtsberatungskosten für Krankenkassen, Apotheker und Hersteller noch nicht berücksichtigt, heißt es in dem Papier. Bei den Ausschreibungen unterlegene Hersteller seien zudem für die Laufzeit der Verträge von Teilen des Marktes ausgeschlossen. Da vielen mittelständischen Unternehmen „angesichts der enormen preislichen Sogwirkung nach unten“ die Luft auszugehen drohe, sei mittelfristig eine Oligopol-Bildung in der Generikabranche zu erwarten, mahnen die Unions-Politiker.

Auch seien insbesondere chronisch Kranke teilweise zutiefst verunsichert, weil sie je nach aktuellem Rabattvertrag ihrer Kasse regelmäßig das Produkt eines anderen Herstellers bekämen. „Es ist daher fraglich, ob das tatsächliche Einsparvolumen der Rabattverträge all diese Folgewirkungen rechtfertigt“, heißt es im Papier.

Künftig sollen die Rabattverträge aus Sicht der Unions-Arbeitsgruppe daher auf freiwilliger Basis laufen. „Der Versicherte muss sich hier jeweils aktiv einschreiben. So beschränkt er sich bewusst seiner freien Wahl“, so der Vorschlag. Apotheker sollen künftig auch nicht mehr verpflichtet werden, Rabattarzneimittel grundsätzlich zu substitutieren.

Um die Einsparungen aus den Rabattverträgen nicht aufzugeben, schlägt die AG Gesundheit einen allgemeinen Rabatt von zehn Prozent vor, verbunden mit einem dreijährigen Preismoratorium. Das Festbetragssystem soll der grundlegende Mechanismus zur Preisregulierung von generischen Arzneimitteln bleiben. „Durch die Orientierung am unteren Preisdrittel und die Regelung zur Zuzahlungsbefreiung besonders preisgünstiger Generika ist eine fortsetzende Preisspirale nach unten zu erwarten.“