AMG-Novelle

Union einigt sich bei Demenzforschung dpa, 22.06.2016 08:06 Uhr

Verfügung für die Forschung: Studien an Demenzkranken dürfen nach dem Willen der Unionsfraktion nur durchgeführt werden, wenn der Betroffene im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte zugestimmt hat. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Unionsfraktion hat sich nach internem Ringen auf einen Vorschlag geeinigt, wie aus ihrer Sicht künftig Demenz gemeinnützig erforscht werden könnte. Demnach soll Forschung an Patienten erlaubt sein, wenn diese vorher im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und nach ärztlicher Aufklärung zugestimmt und dies in einer von der Patientenverfügung unabhängigen Probandenverfügung dokumentiert haben. 

Auf den Kompromiss verständigen sich die CDU- und CSU-Bundestagsabgeordneten am Dienstag in Berlin nach Teilnehmerangaben bei zehn Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. Die Fraktion hat 310 Mitglieder.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte eine Einverständniserklärung als Teil der Patientenverfügung angestrebt. Ähnlich wie jetzt die Unionsfraktion hatte sich zuvor SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach geäußert: Der Betroffene müsse sich bei klarem Verstand mit einer gemeinnützigen Forschung an seiner Person einverstanden erklären und von einem Arzt über Risiken und Vorteile aufgeklärt werden.

Das Dokument solle mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung aufbewahrt werden. Ohne ein solches Schriftstück über eine gemeinnützige Demenzforschung, sei nur eine Forschung möglich, die individuellen Nutzen bringe.

In Deutschland ist Demenzforschung, von der andere Patienten einen Nutzen haben, nicht aber der betreffende Patient, nicht erlaubt. Die Abstimmung im Bundestag darüber soll vor der parlamentarischen Sommerpause sein.