Marburger Bund punktet bei Tarifverhandlungen

Unikliniken: 10 Prozent mehr bei reduzierter Stundenzahl

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Berlin -

Der Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben sich auf einen Tarifabschluss für die Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken geeinigt. Insgesamt soll es eine lineare Gehaltserhöhung von 10 Prozent geben und die Wochenarbeitszeit gleichzeitig von 42 auf 40 Stunden reduziert werden – ohne weiteren Gehaltsabstrich. Nach der Einigung am Verhandlungstisch zu Wochenbeginn stimmten nun auch die Gremien beider Seiten für den Tarifkompromiss.

Die Ärztegehälter sollen im ersten Schritt schon zum 1. April um 4 Prozent steigen und in einem zweiten Schritt zum 1. Februar 2025 nochmal um 6 Prozent. Wird die Arbeitszeitreduzierung miteinbezogen, ergibt sich sogar ein Gehaltsplus von über 15 Prozent. Die Reduzierung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit um zwei Stunden soll zum 1. Januar 2026 erfolgen. Mit der Reduzierung werden Ärztinnen und Ärzte an den Unikliniken ihren Kolleginnen und Kollegen an anderen Krankenhäusern gleichgestellt, wo schon lange eine 40-Stunden-Woche im Tarifvertrag geregelt ist. Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2026.

„Unsere Verhandlungskommission hat über mehrere Monate in insgesamt fünf Verhandlungsrunden viel Zeit und Arbeit in dieses Ergebnis investiert. Wie bei jedem Kompromiss hat auch dieser Abschluss positive und negative Aspekte. Auf der Habenseite steht eine ordentliche Gehaltserhöhung und eine merkliche Reduzierung der Wochenarbeitszeit, die wir in dieser Tarifrunde nicht fordern konnten, aber in den Verhandlungen herausgehandelt haben“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.

Schichtarbeit bleibt

Bedauerlich sei die Weigerung der TdL, eine Neuregelung der Schichtarbeit zu vereinbaren. „Wir hatten uns mehr vorgenommen, mussten aber zur Kenntnis nehmen, dass mit der TdL derzeit keine Neuordnung des Schicht- und Wechselschichtsystems zu verhandeln ist. Besonders schmerzhaft ist auch die beharrliche Weigerung der Länder, höhere Zuschläge für Dienste zu ungünstigen Zeiten zu tarifieren. Das ist mehr als nur ein Wermutstropfen. In der Gesamtbetrachtung überwiegen aber die positiven Perspektiven, die sich aus diesem Abschluss ergeben“, so Johna.

Der in Rede stehende Tarifvertrag (TV-Ärzte) erstreckt sich auf mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätsklinika. Auf eine Reihe von Unikliniken findet der TV-Ärzte keine Anwendung, weil dort andere Tarifverträge für die Ärztinnen und Ärzte gelten. Hierzu gehören Berlin, Hamburg und Hessen. Haustarifverträge gelten für die Unikliniken in Dresden und Mainz; sie werden von den entsprechenden Landesverbänden des Marburger Bundes verhandelt.

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