EuGH-Spezial

Unabhängig auf dem Papier Patrick Hollstein, 06.09.2008 17:28 Uhr

Luxemburg - 

„Natürlich wird die Bedienung durch die Geschäftspolitik der Unternehmesleitung und Eigentümer beeinflusst: in Form von Weisungen, ausgesprochenen und unausgesprochenen Erwartungshaltungen und die Rahmenbedingungen.“ Laut Thomas Kröll, Bevollmächtigter der österreichischen Regierung aus dem Wiener Kanzleramt, ist die Trennung in interne und externe Geschäftsbereiche ein „rein theoretisches Konzept“. Die Unabhängigkeit der Apotheker müsse nicht nur auf dem Papier, sondern auch faktisch materiell garantiert werden - laut Kröll ein unmögliches Unterfangen, da Beschränkungen des Einflusses in der Praxis immer unterlaufen werden können.

Dem österreichischen Vertreter zufolge führen die heilberufliche Aufgabe - die unabhängige, objektive Leistungserbringung im öffentlichen Interesse - und die wirtschaftlichen Interessen immer zu einem Spannungsverhältnis. Nur durch „die Einbindung der Eigentümer in die Berufsausübung, zum Beispiel durch die Anwesenheitspflicht“, werde sichergestellt, dass der heilberufliche Auftrag Vorrang behält.

Dies lässt sich laut Kröll auch nicht durch angestellte Betriebsleiter ersetzen: In Norwegen rühme sich ein Konzern damit, die profitabelste Kette des Landes zu betreiben. Den angeblich im Vergleich zu Mitbewerbern 25 Prozent niedrigeren Personalkosten stünden zahlreiche arbeitsrechtliche Probleme gegenüber - laut Kröll ein Beweis dafür, dass sich Leistungsdruck und Personalabbau sehr wohl auf den Kontakt mit den Kunden auswirken.

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