Notdienstpauschale wird nicht besteuert APOTHEKE ADHOC, 05.06.2013 16:15 Uhr
Für die Notdienstpauschale fällt nach Ansicht der Koalition keine
Umsatzsteuer an. Zwar gibt es keinen Änderungsantrag, doch die
Gesundheitsexperten von Union und FDP meinen einen Weg gefunden zu
haben, wie die Unklarheit beseitigt werden kann: Im Bericht des
Gesundheitsausschusses soll morgen eine entsprechende Formulierung
enthalten sein, die die Doppelbesteuerung ausschließt.
Zum ersten Mal fällt die Umsatzsteuer in der Apotheke an. Ausgehend von der Gesamtsumme sind dies rund 23 Millionen Euro, die an das Finanzamt abgeführt werden. Die Kassen kostet die Pauschale also eigentlich 143 Millionen Euro, obwohl nur 120 Millionen Euro in den Fonds fließen.
Würden die Auszahlungen aus dem Notdienst-Fonds an die Apotheken steuerrechtlich als „Zahlung von dritter Stelle“ behandelt, fiele fällt die Umsatzsteuer erneut an – dann bliebe im Notdienst-Fonds nur eine Summe von rund 100 Millionen Euro zur Verteilung. Ein echter „Zuschuss“ wäre dagegen steuerfrei.
Die Apotheker hatten eine Klarstellung gefordert. Dem Vernehmen nach wollte das Bundesfinanzministerium (BMF) keine Regelung der Umsatzsteuer in einem Spezialgesetz. Mit der Klarstellung kann das Ressort von Wolfgang Schäuble (CDU) dagegen offenbar leben.