Umsatzsteuer

BRH: Finanzämter sollen Ärzte prüfen APOTHEKE ADHOC, 10.12.2013 14:15 Uhr

Medizinische Notwendigkeit? Die Finanzämter müssen laut Bundesrechnungshof genauer prüfen, welche ärztlichen Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind. Foto: Barmer GEK
Berlin - 

Der Bundesrechnungshof (BRH) fordert die Finanzbehörden auf, bei den

Steuererklärungen von niedergelassenen Ärzten genauer hinzusehen.

Derzeit würden steuerpflichtige Leistungen vielfach

nicht besteuert – aus Unkenntnis der Finanzbehörden heraus. Diese

prüften die Steuerangaben von Ärzten nur oberflächlich;

umsatzsteuerliche Fragen spielten bei Betriebsprüfungen oft keine Rolle,

so der BRH. Dies führe zu Steuerausfällen und erheblichen

Nachteilen für Ärzte, die ihre steuerpflichtigen Umsätze

anmeldeten.

Während medizinische Behandlungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit seien, erbrächten Ärzte bestimmter Fachrichtungen zunehmend auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Als Beispiele nennt der BRH kosmetisch motivierte Brustoperationen, Faltenbehandlungen sowie das Entfernen von Tätowierungen oder das Bleichen von Zähnen.

Hier tappen die Finanzämter laut BRH häufig im Dunkeln. Oft würden Ärzte gar nicht als Unternehmer erfasst, da die für die Neuaufnahme genutzten Checklisten auf die Besonderheiten der Berufsgruppe nicht eingingen. Außerdem hinterfragten die Prüfer die Angaben in den Steuererklärungen selten: Sie unterstellten häufig die Richtigkeit der Angaben – auch dann, wenn die Fachrichtung der Ärzte steuerpflichtige Leistungen erwarten ließ.

Auf weitere Aufklärung wie Internetrecherche verzichteten die Prüfer wegen der hohen Arbeitsbelastung. Auch versäumen sie es laut BRH meist, entsprechende Betriebs- oder Umsatzsteuersonderprüfungen vorzuschlagen. Finde eine Betriebsprüfung statt, gehe es selten um umsatzsteuerliche Fragen. Oft scheiterten die Prüfer auch daran, dass sich die Ärzte auf ihre Schweigepflicht oder eine medizinische Indikation beriefen. Dass die Mediziner die Beweislast tragen, wissen die Prüfer laut BRH oft nicht.

Der BRH hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nach eigenen Angaben bereits aufgefordert, bei den Ländern darauf hinzuwirken, dass die Finanzämter steuerpflichtige Leistungen der Ärzte vollständig erfassen. „Bislang ist jedoch nichts Konkretes geschehen. Steuerausfälle in Millionenhöhe können deshalb nicht ausgeschlossen werden.“

Die Mitarbeiter in den Finanzämtern sollten sensibilisiert werden, in welchen Fällen sie Steuererklärungen von Ärzten vertieft bearbeiten müssen, so der BRH. Dazu sollten branchenspezifische Fragebögen eingesetzt werden, um alle wesentlichen Informationen für die Besteuerung zu erhalten. Außerdem müssten alle Ärzte als Unternehmer erfasst werden.

Das BMF sollte bei den Ländern dafür werben, dass bei Betriebsprüfungen in regelmäßigen Abständen ein Schwerpunkt auf Ärzteprüfungen gelegt und dafür Fachprüfer eingesetzt werden. Den Medizinern und ihren Steuerberatern würde dadurch signalisiert, dass die Finanzverwaltung diesen Fragen verstärkt nachgehe.