Für die rezeptfreie „Pille danach“ soll es keinen Festpreis geben. Wie bei anderen OTC-Präparaten auch sollen laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Apotheker die Preise festlegen. Dieses Vertrauen in den Berufsstand haben aber nicht alle: Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC äußerte die Mehrheit der Befragten Bedenken. Nur ein Fünftel traut den Apothekern das nötige Verantwortungsbewusstsein zu.
Fast zwei Drittel der Teilnehmer, 65 Prozent, befürchten, dass es Preisdumping geben könnte. Weitere 13 Prozent befürchten, dass es Wucherpreise geben könnte. 19 Prozent sehen in der Freigabe kein Problem: Apotheker seien verantwortungsbewusst. 2 Prozent hatten keine Meinung. An der Umfrage nahmen vom 27. Februar bis zum 1. März 2015 insgesamt 159 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.
Aus diesen Gründen hatten sich die Apotheker 2013 noch für eine neue Arzneimittel-Kategorie für die „Pille danach“ ausgesprochen: Die Medikamente sollten zwar ohne Rezept erhältlich sein, aber weder frei kalkuliert noch beworben werden dürfen.
Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), hatte damals erklärt, Apotheker sollten keine Sonderangebote für Notfallkontrazeptiva anbieten, die einer gut durchdachten Anwendung entgegenstünden. Neben der „Pille danach“ sollten auch beratungsintensive apothekenpflichtige Arzneimittel in die neue Kategorie fallen. Sie hätte auch vor Wucherpreisen geschützt.
Inzwischen hat man sich allerdings von der Idee verabschiedet: ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärte zuletzt, für ein Werbeverbot für die „Pille danach“ bestehe „aus medizinisch-pharmazeutischer Sicht keine Begründung“. Das Präparat sei sicher in der Anwendung. Trotzdem hat der Bundestag die Werbung für Notfallkontrazeptiva verboten: Das Plenum stimmte in der vergangenen Woche einer Änderung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) zu.Den Antrag von Union und SPD hatte der Gesundheitsausschuss zuvor einstimmig gebilligt.
Das Präparat EllaOne (Ulipristal) und der Wirkstoff Levonorgestrel zur Notfallkontrazeption sollen Mitte März aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Geregelt ist inzwischen, dass Frauen unter 20 Jahren die Arzneimittel erstattet bekommen, wenn sie ein Rezept vom Arzt haben. In diesen Fällen gilt die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), sodass es wie bei anderen OTC-Präparaten einen einheitlichen Abgabepreis gibt.
Neben dem Werbeverbot soll es – analog zu Lenalidomid/Thalidomid und Pomalidomid – ein Versandverbot geben. Damit soll eine möglichst schnelle Einnahme des Notfallkontrazeptivums nach einer Verhütungspanne sichergestellt werden. Das Versandverbot soll wie die Freigabe der Präparate am 6. März im Bundesrat beschlossen werden.
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