Honorar: Gutachten ist „ein Witz“ APOTHEKE ADHOC, 07.10.2015 10:23 Uhr
Auf die Honorarforderungen der Apothekerschaft reagierte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit der Ankündigung, ein externes Gutachten einholen zu wollen. Um auf eine sichere Datenbasis zurückgreifen zu können, soll nun bis zu zwei Jahre lang geforscht werden; das Forschungsprojekt muss aber erst noch ausgeschrieben werden. Die Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC empfinden das Vorgehen von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit großer Mehrheit als Willkür.
58 Prozent der Befragten sind der Meinung, die Beauftragung eines Gutachtens sei „reine Verzögerungstaktik“: Die Fakten seien bekannt. Weitere 29 Prozent finden, ein Gutachten sei „ein Witz“. Entscheidend sei ausschließlich der politische Wille.
6 Prozent glauben daran, dass das Gutachten des BMWi die Apotheker stärken wird, daher sei die Beauftragung „nützlich“. Weitere 4 Prozent unterstützen das Vorhaben und meinen, es sei „besser als nichts“. Hauptsache, man bleibe im Gespräch mit der Politik. 3 Prozent hatten keine Meinung. Am 5. und 6. Oktober 2015 nahmen 191 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC an der Umfrage teil.
Beim Deutschen Apothekertag in Düsseldorf kritisierte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt das Vorgehen des Ministeriums als „Verzögerungstaktik und Verwaltungshandeln“. Sobald die Ausschreibung bekannt sei, müsse man prüfen, ob ein eigenes Forschungsvorhaben begonnen werden müsse. Zunächst solle zwar abgewartet werden, die Apothekerschaft müsse aber darauf vorbereitet sein, dass das Forschungsvorhaben des Ministeriums nicht in der erwarteten Neutralität ausfalle.
Streitthema ist nach wie vor die Berechnung der Kosten in Apotheken. Die ABDA kritisiert die Methodik des Wirtschaftsministeriums, die 2012 zur Anwendung kam, als „leistungsfeindlich“. Deshalb hat man sich nun zum Ziel gesetzt, eine neue Rechenmethodik zu etablieren. Erst dann soll eine Überprüfung des Honorars gefordert werden – mit dem Ziel einer Erhöhung. Denn nach der derzeitigen Methodik, so fürchtet die ABDA, könne das Honorar sogar gesenkt werden.
Auch im Wirtschaftsministerium denkt man über die Methodik nach: „Nur eine ausreichende und gesicherte Datengrundlage kann Ausgangspunkt für die Berechnung sein und zu einer Akzeptanz der Berechnung und deren Ergebnisse führen“, erklärte ein Sprecher. Hierfür sei die Unterstützung externer Gutachter notwendig. „Denn in der Vergangenheit wurden lediglich einzelne Preisregelungen überprüft und angepasst, eine zeitgleiche Überprüfung aller in der Arzneimittelpreisverordnung geregelten Preiszuschläge und Preise zu einem bestimmten Stichtag im Rahmen einer Revision der Verordnung erfolgte bisher jedoch nicht.“
Dafür ist aus Sicht des Ministeriums die Unterstützung externer Gutachter notwendig. Ziel ist es, „ein Konzept für zukünftige Anpassungen der Arzneimittelpreisverordnung“ zu erstellen. Auf diese Weise will das Ministerium sicherstellen, nicht nur bei der anstehenden Überprüfung, sondern auch bei zukünftigen Änderungen „auf eine fundierte Berechnungsmethodik einschließlich einer soliden, allgemein anerkannten Datengrundlage zugreifen zu können“.