In der vergangenen Woche hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Vermittlung von Rezepten von Ärzten an Apotheker erlaubt – wenn die Zuweisung über ein neutrales Unternehmen und im Rahmen des Entlassmanagements durchgeführt wird. Bei den Apothekern kommt die Entscheidung nicht gut an: Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC äußerten sich zwei Drittel der Teilnehmer kritisch.
46 Prozent finden Zuweisungen bei der Klinikentlassung „falsch, rechtswidrig und diskriminierend“. Weitere 21 Prozent halten die Rezeptvermittlung beim Entlassmanagement schlicht für überflüssig und sind überzeugt, dass es bessere Lösungen gibt. In der Vergangenheit war beispielsweise diskutiert worden, dass Klinikapotheker Arzneimittel mitgeben oder Offizinapotheker die Anschlussmedikation ohne Rezept verlängern dürfen.
16 Prozent der Teilnehmer gaben an, die Zuweisung im Entlassmanagement sei gut, da sie dem Patienten nütze. 12 Prozent halten die Rezeptvermittlung zwar für prinzipiell okay, sind aber der Meinung, dass die gesetzliche Grundlage dafür erst noch geschaffen werden müsse. 4 Prozent der Teilnehmer haben keine Meinung zu der Frage.
An der Umfrage haben vom 14. bis 18. März 121 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teilgenommen.
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