Substituierbarkeit

Umfrage: Ausnahmen für Rabattverträge

, Uhr
Berlin -

Die Deutsche Schmerzliga und die Deutsche Epilepsievereinigung wollen Antikonvulsiva und stark wirkende Schmerzmittel von der Austauschpflicht befreien. Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) sollen den Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung entsprechend anpassen. Vielen Apothekern geht ein Austauschverbot für Analgetika jedoch nicht weit genug: Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC gaben 55 Prozent an, dass auch bei anderen Indikationen Rabattverträge ausgeschlossen werden sollten.

39 Prozent der Teilnehmer erklärten, dass es pharmazeutisch sinnvoll sei, Analgetika von der Austauschpflicht zu befreien. Knapp ein Viertel gab an, dass eine entsprechende Regelung vor Retaxationen schützen würde.

Nicht alle Teilnehmer stehen allerdings hinter dem Vorschlag der Patientenorganisationen: Ein Austauschverbot sei überflüssig, meinten 27 Prozent: Für kritische Fälle gebe es bereits die Möglichkeit, pharmazeutische Bedenken anzumelden. 11 Prozent finden, dass ein Austauschverbot nur den Herstellern nützen würde, und 6 Prozent gaben an, dass sie Ausnahmen generell nicht für sinnvoll halten.

Die Forderung, eine entsprechende Regelung im Rahmenvertrag zu verankern, sehen 12 Prozent der Teilnehmer kritisch: Dies sei nicht Aufgabe der Apothekerverbände.

An der Umfrage nahmen am 5. und 6. März 305 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil. Mehrfachantworten waren möglich.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Engpasspauschale pro Zeile
Abgaberangfolge gilt auch bei Engpass
Ersatzkassen-Rabattverträge
Antibiotika: 9 von 14 kommen aus Europa
Mehr aus Ressort
Nur mal so zum Wissen
So war das Apothekenjahr 2024
ePA, Klinikreform & Telemedizin in Apotheken
Gesundheitspolitik: Das ändert sich 2025

APOTHEKE ADHOC Debatte