Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Ullman fordert mehr „Teamgeist“ von Lauterbach

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Berlin -

Keine Gesundheitskioske, keine Übernahme von homöopathischer Behandlung – der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Andrew Ullmann, äußert sich kritisch zum dritten Referentenentwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Außerdem fordert er mehr Teamgeist, insbesondere vom Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

„Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, die ambulante Versorgung in Deutschland zu verbessern und von unnötigen Einschränkungen zu befreien“, sagt Ullmann. Eine qualitative Steigerung der stationären Krankenhausversorgung müsse dabei parallel zu einer Stärkung der ambulanten Versorgung erreicht werden. Die im GVSG geplante Ausweitung sektorenübergreifender Kooperationen, die Entbudgetierung von Haus- und Facharztleistungen sowie die Entwicklung multidisziplinärer Gesundheitszentren befürwortet der Gesundheitspolitiker.

Eine Reform der Notfallversorgung und eine evidenzbasierte Versorgung ohne Doppelstrukturen seien weitere Schritte, die zeitnah umgesetzt werden müssten. „Das GVSG kann hierfür wichtige Synergien schaffen. Jedoch lehnen wir die Einführung teurer Doppelstrukturen durch Gesundheitskioske, ohne nachweislichen Mehrwert für die Patientinnen und Patienten, entschieden ab. Wir können die Beitragszahler:innen nicht weiter belasten. Daher plädieren wir für die Nutzung bereits bestehender Strukturen wie niedergelassene Ärzt:innen und Apotheken und die bedarfsangepasste Ergänzung mit niedrigschwelligen Versorgungsangeboten“, so Ullmann.

Homöopathische Behandlung

Auch zur Streichung der Passage zur homöopathischen Behandlung als Leistung der GKV äußerte sich Ullmann kritisch. „Die Streichung der Passage zur homöopathischen Behandlung als Leistung der GKV ist nicht nachvollziehbar. Obwohl die Kosten für homöopathische Leistungen nur einen geringen Anteil der Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ausmachen, ist es nicht gerechtfertigt, bei evidenzbasierten Leistungen zu sparen, während homöopathische Arzneimittel weiterhin erstattet werden“, so Ullmann. Nur nachweislich wirksame Arzneimittel sollten von der Versichertengemeinschaft finanziert werden sollten. Da es homöopathischen Mitteln an wissenschaftlicher Evidenz für ihre Wirksamkeit fehle, entsprechen nicht den Standards für eine qualitativ hochwertige und sichere Gesundheitsversorgung.

Schluss mit Alleingängen

Besonders verärgert zeigt sich Ullmann aber über das Verfahren. „Ich erwarte mehr Mannschaftsgeist vom Bundesgesundheitsminister. Verfahren zur Streitvermeidung wurden schlichtweg von ihm ignoriert. Unklarheiten und Finanzen müssen im Sinne einer guten Zusammenarbeit vorab geklärt werden. Alleingänge helfen bei diesen notwendigen Reformschritten nicht.“

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